Anfrage: Streusalznutzung in Weimar

26.04.23 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 10.05.2023

Streusalz ist ein beliebtes Streumittel für den Winter, da es als unkompliziert und wirkungsvoll gilt. Jedoch ist Streusalz umweltschädlich und daher ist der Einsatz reglementiert. Die Straßenreinigungssatzung sagt dazu im Paragraf 12, Absatz 4: „Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.“  

Die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt daher die Stadtverwaltung:

  1. Wie viel Streusalz wurden in den Jahren 2019 bis 2022 jeweils auf Wege und Straßen in städtischer Zuständigkeit bzw. Auftrag ausgebracht?
  2. Welche Menge an alternativen Abstumpfungsmitteln wurden im gleichen Zeitraum jeweils eingesetzt?
  3. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung, um den Einsatz von Streusalz auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren?
  4. Wie werden Räumpflichtige im Stadtgebiet über umweltverträgliche Streumittel informiert?
  5. Inwiefern wird die Pflicht zur Entfernung der Rückstände von Streusalz und anderen Streumitteln gemäß Straßenreinigungssatzung kontrolliert und ggf. durchgesetzt?
     

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Anfragen und Anträge | Umwelt