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22.11.23 –
Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 06.12.2023
Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Radverkehrskonzeptes der Stadt. Dort heißt es: „Die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung trägt wesentlich zur Netzbildung für den Radverkehr bei.“
In der Antwort auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ende 2022 [https://gruene-weimar.de/stadtratsfraktion/anfragen-und-antraege/anfrage-oeffnung-von-einbahnstrassen-fuer-radverkehr-in-beide-richtungen] hieß es, das die Richard-Wagner-Straße, die Friedrich-Naumann-Straße, die Bertuchstraße, die Bechsteinstraße und die Abraham-Lincoln-Straße für eine Prüfung in 2023 vorgesehen sind. Offenkundig sind diese Straßen bisher nicht freigegeben worden zur Befahrung durch den Radverkehr in beide Richtungen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Weimarer Stadtrat fragt den Oberbürgermeister:
1. Welche Einbahnstraßen wurden in 2023 für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben?
2. Was ist jeweils das Ergebnis der vor einem Jahr angekündigten Prüfung zur Freigabe der in der Vorrede genannten fünf Straßen?
3. Welche Einbahnstraßen sollen 2024 zur Befahrung durch den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden?
4. Welche Einbahnstraßen sollen 2025 zur Befahrung durch den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden?
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