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23.09.22 –
Pressemitteilung, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Weimarer Stadtrat, 23.09.2022
GRÜNE: Irritiert über Verantwortungsverweigerung des Oberbürgermeisters
Im Stadtrat am letzten Mittwoch wurde der Beitritt zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, getragen durch den Deutschen Städtetag, von einer Mehrheit des Stadtrates abgelehnt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt das mit Bedauern und Verwunderung zur Kenntnis. „Offensichtlich hat eine Mehrheit des Stadtrates nicht verstanden, worum es in der Initiative geht“, sagt der grünen Stadtrat Anton Brokow-Loga. „Ziel dieser Städteinitiative ist es, den Kommunen mehr Spielraum in Entscheidungen zur Anordnung von Tempo 30 zu verschaffen. Bisher gibt es sehr enge Regeln, an die sich Kommunen halten müssen, wenn sie Tempo 30 ausweisen wollen. Das führt zu solchen absurden Situationen wie in der Rosenthalstraße. Vor den beiden Kindergärten gilt jeweils Tempo 30, auf den wenigen Meter dazwischen, am Arbeitsamt vorbei, aber nicht. Das versteht niemand. Die Städteinitiative will genau dort ansetzen und fordert, die Stadtoberhäupter in diesem Bereich mit mehr Rechten auszustatten. Denn die Kommunen wissen am besten, wo es vor Ort niedrigere Geschwindigkeiten braucht.“
Der Städtetag führt klar aus: Attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Straßen und Plätze. Die Menschen wünschen sich stadtverträgliche Geschwindigkeiten in ihrem Lebensumfeld. Die Städte brauchen dafür mehr Flexibilität, um vor Ort die passenden Regelungen anzuwenden. Deswegen fordert die Initiative: Die neue Bundesregierung sollte den Städten ermöglichen, für einzelne Straßen - unabhängig von besonderen Gefahrensituationen - ein Tempolimit anzuordnen.
„Im zuständigen Bau- und Umweltausschuss hat sich die Stadtverwaltung klar und deutlich für die Unterstützung der Initiative ausgesprochen, der Ausschuss mehrheitlich ebenso,“ so Brokow-Loga weiter.
„Dass eine Mehrheit des Stadtrates dem eigenen Oberbürgermeistermehr Rechte verwehren will, ist verwunderlich. Dass auch der Oberbürgermeister selbst es ablehnt, mehr Handlungsspielraum zu bekommen, irritiert uns sehr. Dies grenzt an Verantwortungsverweigerung. Schließlich geht es um eine attraktive und sichere Stadt für alle.“
Hintergrund:
Die Anordnung von Geschwindigkeiten vor Ort obliegt dem Oberbürgermeister beziehungsweise seiner Stadtverwaltung. Da es sich um übertragenen Wirkungskreis handelt, steht dem Stadtrat hier laut Thüringer Kommunalordnung kein Befassungs- und Mitspracherecht zu. Der Oberbürgermeister ist aber bei der Ausweisung von Tempo 30 an enge Regeln gebunden und kann dies nicht ohne gute Begründung vornehmen. Die Städteinitiative will das ändern und auch die Ausweisung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit ermöglichen.
www.staedtetag.de/themen/2021/lebenswerte-staedte-durch-angemessene-geschwindigkeiten
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