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21.08.24 –
Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.09.2024
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:
1. Die im gültigen Lärmaktionsplan der Stadt Weimar Stufe 3 enthaltenen Maßnahmen zur Friedrich-Ebert-Str. (04) und zur Jenaer Str. (05) prioritär umzusetzen.
2. Dem Stadtrat zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen des gültigen Lärmaktionsplans der Stadt Weimar Stufe 3 zeitnah, spätestens bis Ende November 2024, zu berichten.
3. Dem Stadtrat fristgerecht die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes für die Stufe 4 gemäß der Richtlinie zum Umgebungslärm vorzulegen.
Begründung:
In Weimar gelten laut amtlicher Statistik über 3300 Menschen als von Lärm belastet. 4311 Wohnungen und 12 Schulen liegen in von Umgebungslärm belasteten Flächen. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Lärm ist - nach der Luftverschmutzung - die zweithäufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle. Denn: Lärm macht krank, Straßenlärm macht krank. Darüber ist sich die Forschung einig. Die Kommunen sind in der Pflicht, für den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die „Richtlinie zum Umgebungslärm“ der EU soll die menschliche Gesundheit schützen und macht die Erstellung von Lärmaktionsplänen zur Pflicht. Der Lärmaktionsplan Stufe 3 für unsere Stadt Weimar war bereits 2018 fällig. Erst im Herbst 2021 wurde ein abgeschlossenes Papier im Stadtrat behandelt. Die Erarbeitung einer Aktualisierung in der Stufe 4 läuft aktuell, die Umsetzung des aktuellen Planes hapert noch. Im Frühjahr 2024 wurde ein neues Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen „unzureichenden Lärmaktionsplänen an Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen“ eingeleitet. Die Stadt Weimar ist in der Pflicht, nicht nur für die Einhaltung der Frist zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu sorgen, sondern auch für die Umsetzung bisher festgeschriebener Maßnahmen. Dies ist auch dringend nötig, um die von Lärm betroffenen Menschen zu entlasten, beispielsweise an der Friedrich-Ebert- sowie der Jenaer Straße.
Der vorliegende Antrag dient somit mehreren Zwecken:
zu 1: Schnell umsetzbare und zugleich wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm sollen priorisiert werden, vor allem in den für die Gesundheit so wichtigen Nachtstunden und für den besonders belasteten Straßenzug Jenaer Straße/Friedrich-Ebert-Straße. Neben der Anordnung von Tempo 30 bewirkt diese Maßnahme zügige und wirksame Entlastung vom Lärm.
Zu 2 und 3: Das aktualisierte Vertragsverletzungsverfahren wirft die Frage auf, inwieweit die Stadt Weimar ihren Verpflichtungen gemäß der EU-Richtlinie 2002/49/EG zum Umgebungslärm nachgekommen ist bzw. nachkommen wird. Es gilt dafür Sorge zu tragen, dass unsere Stadt nicht nur ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Bewohnerinnen und Bewohnern nachkommt, sondern auch eventuellen zusätzlichen finanziellen Belastungen durch Strafzahlungen als Folge des Vertragsverletzungsverfahrens entgehen kann. Damit sind auch die Belange des Stadtrates berührt.
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