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09.07.14 –
Der Stadtrat beschließt:
a) Für das Stadtquartier, begrenzt durch Ossietzkystrasse, Thälmannstrasse, Kohlstrasse und Meyerstrasse, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Stadtverwaltung wird gebeten dies entsprechend umzusetzen.
b) Ziele des Bebauungsplanes sind die weitere Versorgung des Sanierungsgebietes "Nördliche Innenstadt" mit notwendigen öffentlichen Infrastrukturen (u.a. Spiel- und Freiflächen, Sportanlagen, soziale Dienstleistungen) sowie die Unterstützung der Entwicklungsabsichten der Grundeigentümer, besonders des Freistaates Thüringen (Justizministerium).
c) Der Bebauungsplan soll in enger Abstimmung mit dem Freistaat Thüringen als Grundeigentümer und mit einer umfassenden BürgerInnenbeteiligung entwickelt werden.
d) Notwendige externe Planungskosten sind im Haushaltsplanentwurf 2014 zu berücksichtigen.
Begründung:
Mit dem Auszug der Jugendarrestanstalt im Sommer 2014 wird ein großer Teil der im Quartier befindlichen Gebäude ohne Nutzung sein. Für die Nachnutzung sowohl der Arrestanstalt als auch der ehemaligen Polizei benötigt der Freistaat Thüringen als Eigentümer Planungssicherheit.
Das Sanierungsgebiet "Nördliche Innenstadt" weist ein Defizit an öffentlichen Infrastrukturen aus. Das Quartier kann als Chance betrachtet werden, durch Nachnutzung und/oder Teilneubau von Gebäuden diesen Mangel zu beheben.
Der Freistaat hat die Absicht bekundet, in diesem Quartier ein Justizzentrum zu etablieren. Bei der Größe dieses Vorhabens und zur Sicherstellung der städtebaulichen Ordnung und der genannten Entwicklungsabsicht ist ein Bebauungsplan das geeignete Mittel auch in Hinblick auf eine breite öffentliche Beteiligung.
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