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07.07.21 –
Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 21.07.2021
Im Bebauungsplan „Bauhaus-Museum / Am Weimarhallenpark“ DS 135/2013* werden Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister:
*) siehe: Bebauungsplan B INST 13 „Bauhaus-Museum / Am Weimarhallenpark“ (DS 135/2013, Textliche Festsetzungen, S. 11) - 10. (Festsetzungen nach § 9 Abs. 1a) BauGB)
betr. außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen, die die durch die Bebauung des Plangebietes verursachten Eingriffe kompensieren sollen.
Der Ausgleich des Biotopwertdefizits (Maßnahme A 1), also die Kompensation des Wertverlustes von -1060 Biotopwertpunkten, ist dort im Geltungsbereich des Ausgleichsbebauungsplans „Hospitalwiese – Safranwiese – Pferdeweiden“ der Stadt Weimar vorgesehen, und zwar die Renaturierung eines naturfernen Grabenabschnitts auf 20 m Länge mit einer Neuausformung der Böschung auf 5 m Breite und der Pflanzung von Hochstauden und Röhrichten auf den Flurstücken 399 und 400 der Flur 8 auf der Gemarkung Oberweimar.
Als Ersatzpflanzungen (Ersatz von Bäumen, Maßnahme A 2) wurde festgesetzt, 70 Bäume im Stadtgebiet Weimar fachgerecht zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu sichern (Mindestpflanzgröße Bäume: Hochstamm, Stammumfang mindestens 20 cm, viermal verpflanzt, mit Drahtballierung).
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