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12.03.13 –
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt folgende Änderungen in den Planungsrechtlichen Festsetzungen:
5.1. ändern in:
... Pro Grundstück sind Nebenanlagen mit einer Bruttofläche von maximal 10qm Umbauten Raum bis zu einer Höhe von 1,50m zulässig.
Alle Nebenanlagen müssen begrünt werden.
6.6. ergänzen um:
Pro Wohneinheit ist maximal ein Stellplatz oder eine Garage zulässig.
15.1. ändern in:
Die maximale Höhe der Einfriedungen beträgt 1,50m.
Einfriedungen sind im gesamten Gebiet nur als natürliche Hecken oder hintergrünte temporäre Metalldrahtzäune auszuführen.
Ergänzung um neuen Punkt:
Die Planstraße A ist niveaugleich ohne Unterschiede in Höhe, Material und Farbe und ohne Unterteilung in Fahr- und Fußweg auszuführen.
Als Hauptmaterial wird eine sandgeschlämmte Decke in Grautönen verwendet.
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