Änderungsantrag zur Drucksache DS 033/2013 –Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Das Schießhaus / Der Schützengarten" B SCHIE 03

Anfragen und Anträge, 12.03.2013

12.03.13 –

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt folgende Änderungen in den Planungsrechtlichen Festsetzungen:

5.1. ändern in:
... Pro Grundstück sind Nebenanlagen mit einer Bruttofläche von maximal 10qm Umbauten Raum bis zu einer Höhe von 1,50m zulässig.
Alle Nebenanlagen müssen begrünt werden.

6.6. ergänzen um:
Pro Wohneinheit ist maximal ein Stellplatz oder eine Garage zulässig.

15.1. ändern in:
Die maximale Höhe der Einfriedungen beträgt 1,50m.
Einfriedungen sind im gesamten Gebiet nur als natürliche Hecken oder hintergrünte temporäre Metalldrahtzäune auszuführen.

Ergänzung um neuen Punkt:
Die Planstraße A ist niveaugleich ohne Unterschiede in Höhe, Material und Farbe und ohne Unterteilung in Fahr- und Fußweg auszuführen.
Als Hauptmaterial wird eine sandgeschlämmte Decke in Grautönen verwendet.

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