DS 034/2016 - Anfrage Schulhorte

Anfragen und Anträge, Gemeinsame Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 02.03.2016

16.02.16 –

Gemeinsame Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 02.03.2016    

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat angekündigt, dass die über ein Modellprojekt jahrelang teilkommunalisierten Schulhorte in Thüringen zum Schuljahr 2016/17 wieder in alleinige Landesträgerschaft zurückkehren sollen.

Das 2008 in Kraft getretene Modellprojekt "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule" brachte viele positive Veränderungen und wird als "herausragender Erfolg" beschrieben (TLZ-Interview vom 19.01.2016).

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk fragen den Oberbürgermeister:

1. Es war den lokalen Zeitungen zu entnehmen, dass das Sport- und Schulverwaltungsamt eine dauerhafte kommunale Hortverantwortung befürwortet. In welcher Form und mit welchen Argumenten macht sich die Stadt Weimar in der Landespolitik für das so genannte Optionsmodell stark, dass dies ermöglichen würde?

2. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher haben sich im Modellprojekt-Zeitraum 2008 bis 2015 in einem kommunalen Angestelltenverhältnis in Weimar befunden und zu je welchen Vollzeitanteilen? Wie viele hatten bzw. haben ein Vertragsverhältnis mit dem Land, mit je welchen Vollzeitanteilen?

3. Welche möglichen Auswirkungen hätte der Rückfall der Verantwortung für die Horte an das Land auf die Betreuungsqualität in den Weimarer Schulhorten?

4. Wie viel Prozent der für die Schulhorte zugewiesenen Landesmittel wurden in den Jahren 2008 bis 2015 nicht direkt in festangestelltes Personal, sondern für Honorarverträge mit Vereinen etc. u.a. für die Nachmittagsbetreuung der Kinder verwendet? Welche Partner waren das genau?

5. In welcher Höhe sind in den Jahren 2008 bis 2015 so genannte Overhead-Kosten im Schulverwaltungsamt für die Hortbetreuung angefallen? Welche Auswirkungen auf diese Kosten hat der Rückfall der Schulhorte in Landesträgerschaft?


[Beantwortung der Anfrage DS 034/2016]

 

 





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