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Anträge und Anfragen zum Stadtratssitzung 04.02.26

Anfrage: Tatsachen geschaffen beim alten real-Markt in Süßenborn – ohne Stadtrat und entgegen planerischer Grundsätze?

21.01.26 –

 

Anfragetext:

Derzeit wird in den Ausschüssen der Stadt Weimar das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Weimar diskutiert. Darin heißt es: „Die Weimarer Einkaufsinnenstadt stellt den wichtigsten zentralen Versorgungsbereich (Innenstadtzentrum) und den größten zusammenhängenden Einzelhandelsstandort dar. Mit der eindeutigen Fokussierung des Einzelhandels und komplementärer Funktionen auf diesen Bereich wird einer Streuung des Angebots über das gesamte Weimarer Stadtgebiet entgegengewirkt; ferner soll eine Stärkung der Innenstadt durch die räumliche Bündelung des Angebots erreicht werden. Die Weimarer Einkaufsinnenstadt soll dauerhaft als dominierender Einkaufsort für zentrenrelevante Sortimente positioniert werden.“ (DS2025/113/V Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Weimar, 2. Fortschreibung) Gleichzeitig ist strittig, wie mit dem ehemaligen real-Standort im Gewerbegebiet Süßenborn verfahren werden soll. Im Entwurf des Konzepts heißt es „keine Neuansiedlung von Betrieben mit zentrenrelevanten (inkl. nahversorgungsrelevanten) Sortimenten“ sowie „Forcierung der Nachbelegung des vormaligen SB-Warenhauses real mit einem oder mehreren Betrieben mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment oder auch einzelhandelsfremden Unternehmen“. Nach der Kontaktierung durch eine Firma, die ihre Entwicklungsabsichten für den ehemaligen real-Standort kundtat, änderte die Stadtverwaltung ihre eigene Vorlage, um letztlich die Ansiedlung von zentrenrelevanten Branchen zu ermöglichen, und wich damit vom selbst vorgelegten Konzept ab. Seit mehr als einem halben Jahr wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept nun nicht mehr in den Ausschüssen beraten, da es noch internen Abstimmungsbedarf der Stadtverwaltung gäbe. Zwischenzeitlich hat die umstrittene Nachnutzung des alten real-Marktes Presseberichten zufolge eine Genehmigung der Stadtverwaltung erhalten, obwohl die Pläne innerhalb der Ausschüsse – und scheinbar auch innerhalb der Verwaltung – umstritten sind. Immerhin antwortete das Stadtentwicklungsamt in einer öffentlichen Ausschusssitzung im Juni 2025 noch, dass das von der Firma verfolgte Projekt nicht nur dem aktuellen Bebauungsplan, sondern auch Grundsätzen und Zielen der Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung und des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2017 widerspricht.

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Weimarer Stadtrat fragt daher den Oberbürgermeister:

1. Warum gab die Stadtverwaltung für die Neuansiedlungen im Gewerbegebiet Süßenborn grünes Licht, obwohl sie damit ihrer eigenen Drucksache widerspricht und die Kontroversen der Fachausschüsse ignoriert?

2. Gegen welche Festsetzungen des Bebauungsplans für das Gewerbe- und Sondergebiet Süßenborn hat das Vorhaben der Firma noch im Juni 2025 verstoßen?

3. Welchen Grundsätzen und Zielen der Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung und des eigenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2017 (kommunale Planungshoheit) hat das Vorhaben im Juni 2025 widersprochen?

4. Warum lässt die Stadtverwaltung die Ansiedlung von zentrenrelevanten Sortimenten in Süßenborn zu, obwohl dies zum Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt ausgeschlossen sein sollte?

5. Welche Pläne verfolgt die Stadtverwaltung um den Innenstadteinzelhandel zu unterstützen und zu stabilisieren? Bitte nach kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen gliedern.

 

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