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DS 2026/23/F

Anfrage: Tatsachen geschaffen beim alten real-Markt in Süßenborn – ohne Stadtrat und entgegen planerischer Grundsätze?

21.01.26 –

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.02.2026

Derzeit wird in den Ausschüssen der Stadt Weimar das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Weimar diskutiert. Darin heißt es: „Die Weimarer Einkaufsinnenstadt stellt den wichtigsten zentralen Versorgungsbereich (Innenstadtzentrum) und den größten zusammenhängenden Einzelhandelsstandort dar. Mit der eindeutigen Fokussierung des Einzelhandels und komplementärer Funktionen auf diesen Bereich wird einer Streuung des Angebots über das gesamte Weimarer Stadtgebiet entgegengewirkt; ferner soll eine Stärkung der Innenstadt durch die räumliche Bündelung des Angebots erreicht werden. Die Weimarer Einkaufsinnenstadt soll dauerhaft als dominierender Einkaufsort für zentrenrelevante Sortimente positioniert werden.“ (DS2025/113/V Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Weimar, 2. Fortschreibung) Gleichzeitig ist strittig, wie mit dem ehemaligen real-Standort im Gewerbegebiet Süßenborn verfahren werden soll. Im Entwurf des Konzepts heißt es „keine Neuansiedlung von Betrieben mit zentrenrelevanten (inkl. nahversorgungsrelevanten) Sortimenten“ sowie „Forcierung der Nachbelegung des vormaligen SB-Warenhauses real mit einem oder mehreren Betrieben mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment oder auch einzelhandelsfremden Unternehmen“. Nach der Kontaktierung durch eine Firma, die ihre Entwicklungsabsichten für den ehemaligen real-Standort kundtat, änderte die Stadtverwaltung ihre eigene Vorlage, um letztlich die Ansiedlung von zentrenrelevanten Branchen zu ermöglichen, und wich damit vom selbst vorgelegten Konzept ab. Seit mehr als einem halben Jahr wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept nun nicht mehr in den Ausschüssen beraten, da es noch internen Abstimmungsbedarf der Stadtverwaltung gäbe. Zwischenzeitlich hat die umstrittene Nachnutzung des alten real-Marktes Presseberichten zufolge eine Genehmigung der Stadtverwaltung erhalten, obwohl die Pläne innerhalb der Ausschüsse – und scheinbar auch innerhalb der Verwaltung – umstritten sind. Immerhin antwortete das Stadtentwicklungsamt in einer öffentlichen Ausschusssitzung im Juni 2025 noch, dass das von der Firma verfolgte Projekt nicht nur dem aktuellen Bebauungsplan, sondern auch Grundsätzen und Zielen der Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung und des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2017 widerspricht.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Weimarer Stadtrat fragt daher den Oberbürgermeister:

  1. Warum gab die Stadtverwaltung für die Neuansiedlungen im Gewerbegebiet Süßenborn grünes Licht, obwohl sie damit ihrer eigenen Drucksache widerspricht und die Kontroversen der Fachausschüsse ignoriert?
  2. Gegen welche Festsetzungen des Bebauungsplans für das Gewerbe- und Sondergebiet Süßenborn hat das Vorhaben der Firma noch im Juni 2025 verstoßen?
  3. Welchen Grundsätzen und Zielen der Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung und des eigenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2017 (kommunale Planungshoheit) hat das Vorhaben im Juni 2025 widersprochen?
  4. Warum lässt die Stadtverwaltung die Ansiedlung von zentrenrelevanten Sortimenten in Süßenborn zu, obwohl dies zum Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt ausgeschlossen sein sollte?
  5. Welche Pläne verfolgt die Stadtverwaltung um den Innenstadteinzelhandel zu unterstützen und zu stabilisieren? Bitte nach kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen gliedern.

Antwort auf Frage 1: Wie kam es dazu, dass der Stadtbusverkehr eingestellt werden musste?
Die Stadtwirtschaft hat ihren Betrieb planmäßig ab 5:00 Uhr aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Straßenverhältnisse in Ordnung, u.a. nicht zuletzt deshalb, weil der Kommunalservice bereits seit Stunden den Winterdienst durchgeführt hatte. Im weiteren Verlauf des Morgens wurden die Straßenverhältnisse aufgrund des anhaltenden Schneefalls und des einsetzenden Berufsverkehrs deutlich schlechter. Gegen 6:00 Uhr konnte auf etwa der Hälfte der Linien der Verkehr nicht mehr sicher gewährleistet werden. Mehrere Busse gerieten ins Rutschen oder konnten selbst kleine Steigungen nicht mehr fahren, unter anderem in der Belvederer Allee und in der Humboldtstraße. In der Wendeschleife Siedlung Schöndorf und im Rödchenweg fuhren sich Fahrzeuge fest und mussten freigeschleppt werden. Weiter hatte ein Bus in der Erfurter Straße aufgrund Straßenglätte einen Unfall. Unter diesen Voraussetzungen war ein sicherer Verkehr nicht mehr gewährleistet. Auch der Kommunalservice konnte aufgrund der schnellen Verschlechterung der Straßenverhältnisse nicht, wie sonst praktiziert, kurzfristig helfen und die Gefahrstellen abstreuen.
Die Stadtwirtschaft hat den Verkehr daher ab 7:00 Uhr unterbrochen, um Fahrgäste und Fahrpersonal zu schützen. Als sich die Bedingungen gegen 9:00 Uhr stabilisiert hatten, wurde der Betrieb wiederaufgenommen.

Antwort auf Frage 2: Welche Vorkehrungen hatte die Stadt Weimar und vor allem der Kommunalservice angesichts des angekündigten Neuschnees getroffen?
Die organisatorischen und materiellen Vorbereitungen für die Wintersaison 2025/2026 begannen bereits ab August 2025 und umfassten unter anderem:
1. das rechtzeitige Befüllen und Absichern der Streusalz- und Blähschieferreserven,
2. die Erstellung und Abstimmung der Winterdienst- und Bereitschaftsdienstpläne,
3. die frühzeitige Information der Pächter landwirtschaftlicher Flächen zur möglichen Aufstellung von Schneezäunen,
4. den Abschluss von Rahmenverträgen mit Streusalzlieferanten zur Sicherstellung der Materialversorgung.
Um dem angekündigten Schneefall vom Deutschen Wetterdienst entgegenzuwirken, wurden die Bereitschaftszeiten der Mitarbeitenden auf 02:30 Uhr vorverlegt. Zusätzlich wurde die Personalstärke erhöht, um eine durchgehende winterdienstliche Betreuung der priorisierten Verkehrsflächen sicherzustellen. Aufgrund von technischen Schwierigkeiten und Lieferengpässen des Streusalzzulieferers wurden ergänzend Kooperationen mit der örtlichen Straßenmeisterei in Gelmeroda sowie mit der Autobahn GmbH des Bundes (Stützpunkt Legefeld) vereinbart.

Antwort auf Frage 3: Welche Schlüsse zieht die Werkleitung sowie die Stadtspitze aus den Erfahrungen dieses Januars bezüglich des Winterdienstes?
Die Einsätze des Winterdienstes Anfang Januar werden durch den Winterdienstleiter sowie den Winterdienst-Einsatzleiter ausgewertet. Dabei werden insbesondere die aufgetretenen Problemstellen sowie Steigungsbereiche analysiert und bewertet. Ziel ist es, die Abfolge der Winterdiensttouren weiter zu optimieren. Gleichzeitig hat sich erneut gezeigt, dass ein situatives und lageabhängiges Entscheiden während des laufenden Einsatzes zwingend erforderlich ist. Die Stadt Weimar weist unterschiedliche topografische Gegebenheiten mit Höhenlagen von etwa 200 bis 450 Metern auf. In Verbindung mit lokalen Wettereffekten führt dies dazu, dass die Witterungs- und Straßenverhältnisse innerhalb des Stadtgebietes teilweise deutlich voneinander abweichen. Vor diesem Hintergrund kann der Winterdienst nicht ausschließlich schematisch nach festen Tourenplänen erfolgen, sondern erfordert eine fortlaufende Bewertung der Lage sowie flexible Eingriffe in die Einsatzsteuerung. Die erforderliche Anpassungsfähigkeit der Bereitschafts- und Einsatzzeiten bleibt daher ein wesentlicher Bestandteil eines leistungsfähigen Winterdienstes. Darüber hinaus bestätigt sich der Bedarf, die Streusalzbevorratung auszubauen, um die Versorgungssicherheit insbesondere bei länger andauernden oder aufeinanderfolgenden Winterereignissen zu erhöhen. Dieser Ausbau ist am derzeitigen Standort muss perspektivisch im Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen des Geländes auf dem Betriebshof gelöst werden.
Ergänzend werden die Verantwortlichen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in die Auswertung einbezogen, um Schnittstellen, Prioritäten und Abläufe insbesondere auf busrelevanten Strecken künftig noch besser aufeinander abzustimmen.

Antwort auf Frage 4: Gerade öffentliche Wege wie der Hesselplatz oder Bushaltestellen waren schlecht von Schnee und Eis beräumt. Wie soll bei künftigen Wintereinbrüchen insbesondere die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen gewährleistet werden?
Oberste Priorität des Winterdienstes haben nach dem Busverkehr und der Erreichbarkeit des Klinikums die öffentlichen Wege, die öffentlichen Plätze sowie Bushaltestellen. Aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Flächen erfolgt die Beräumung und Streuung abgestuft nach Bedeutung und Nutzungshäufigkeit. Dabei ist ausdrücklich festzuhalten, dass nicht sämtliche Plätze sowie breite Einkaufsstraßen vollständig von Schnee und Eis befreit werden müssen. In diesen Bereichen ist es ausreichend, eine mindestens 1,50 m breite, durchgehende und sichere Gehwegverbindung herzustellen, die ein gefahrloses Begehen ermöglicht. Abschließend ist festzuhalten, dass winterliche Witterungsbedingungen grundsätzlich mit Einschränkungen verbunden sind. Auch bei umfassender Vorbereitung kann es jederzeit zu schwierigen Straßen- und Wegeverhältnissen kommen. Es ist dabei illusorisch anzunehmen, dass bei einem flächendeckenden Winterereignis alle Straßen, Wege und insbesondere die gesamten Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs gleichzeitig und vollständig von Schnee und Eis befreit werden können. Gerade bei anhaltendem Schneefall ist es technisch und organisatorisch nicht möglich, sämtliche Streckenabschnitte dauerhaft schneefrei zu halten. Vor diesem Hintergrund ist bei einer Neuschneemenge von etwa 15 cm nicht von einem außergewöhnlichen Schneechaos zu sprechen, sondern von winterlichen Straßenverhältnissen, die trotz intensiver Winterdienstmaßnahmen temporär zu Einschränkungen führen können.

Antwort auf Frage 5: Wie bewertet die Stadtverwaltung das wetterbedingte kurzfristige Aussetzen der Schulpflicht an einigen Weimarer Schulen?
Das Sport- und Schulverwaltungsamt als zuständiger Schulträger aller 20 staatlichen Schulen in Weimar erhielt über das Amt für Brand- und Katastrophenschutz die entsprechenden Informationen zur "Unwetterlage" am 08.01.2026. Am selben Tag wurden diese unverzüglich nach Erhalt und telefonischer Abstimmung mit dem federführenden Amt an alle Schulen mit dem Hinweis versandt, dass es sich hierbei um eine reine Information handelt und keine konkreten allgemeingültigen Maßnahmen für alle Schulen abgeleitet werden können. Jede Schule war damit für sich in der Pflicht die Rahmenbedingungen einzuordnen und zu bewerten und ggf. schulorganisatorisch einzuwirken. Somit hat bspw. ein überregionales Förderzentrum, welches überwiegend Kinder beschult, die außerhalb von Weimar leben und somit andere Schulwege zurücklegen müssen (z.T. mit Fahrdiensten und Wegen von 2 h je Fahrtstrecke) andere Entscheidungen getroffen als eine staatliche Grundschule, deren Kinder überwiegend aus fußläufiger Umgebung kommen. Die Entscheidung lag somit in der jeweiligen Schule bei der zust. Schulleitung.

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