27.08.25 –
Anfrage - Stellplatzablösegebühren: Einnahmen und Verwendung
Gemäß Thüringer Bauordnung sind bei der Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, im erforderlichen Umfang geeignete Stellplätze herzustellen. Die notwendigen Stellplätze sowie die notwendigen Abstellplätze für Fahrräder können durch Zahlung eines Geldbetrags abgelöst werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt daher den Oberbürgermeister:
1. Wie ist der Stand des Kontos der Stellplatzablösegebühren zum Stichtag 30.6.2025?
2. Wieviele Ablösegebühren wurden in den Jahren 2020 bis 2024 für wieviele Stellplätze aus welchen Zonen auf das Konto eingezahlt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
3. Für welche investiven Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Straßen vom ruhenden Verkehr wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Stellplatzablösegebühren in welcher Höhe verwendet? Bitte nach Jahren und Maßnahme aufschlüsseln.
4. Für welche Maßnahmen wie Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung an welchen Stell- oder Abstellplätzen wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Stellplatzablösegebühren in welcher Höhe verwendet? (Bitte nach Jahren und Maßnahme aufschlüsseln).
5. Die gültige Stellplatzablösesatzung trat am 1.1.2002 in Kraft. Hält die Stadtverwaltung die darin fixierten Ablösegebühren zum heutigen Stand noch für zeitgemäß?
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