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16.02.22 –
Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 02.03.2022
Im Wohnungsmarktkonzept 2019-2023 heißt es über die Periode 2014-2018: "Ein qualifizierter Mietspiegel konnte in den vergangenen fünf Jahren aus finanziellen Gründen nicht auf den Weg gebracht werden." Selbiges lässt sich wohl auch über die vergangenen drei Jahren konstatieren. Nun besagt jedoch das Bundesgesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG) vom 10. August 2021, Bundesgesetzblatt Jg. 2021, Teil I Nr 53, dass ab dem 1. Juli 2022 für alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner*innen die Verpflichtung besteht, einen Mietspiegel zu erstellen. Auch Weimar fällt unter diese Regelung.
Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Oberbürgermeister:
Kategorie
Anfragen und Anträge | Haushalt und Finanzen | Stadtentwicklung und Bauen