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27.05.15 –
Gemeinsamer Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 10.06.2015
Die Stadt Weimar begrüßt, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA weiter ausgebaut werden soll und damit auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands sowie seiner Kommunen für die Zukunft gesichert wird. Allerdings birgt das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) sowie das bereits weitgehend ausgehandelte Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) auch Risiken für die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Der Stadtrat der Stadt Weimar appelliert daher an die Kommission der Europäischen Union, das Parlament der Europäischen Union, die Bundesregierung, die Thüringer Landesregierung, sich im Zuge der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), des multinationalen Dienstleistungsabkommens Trade in Services Agreement (TiSA) sowie beim bereits weitgehend verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.
Der Stadtrat der Stadt Weimar schließt sich vor diesem Hintergrund vollumfänglich dem gemeinsamen Positionspapier von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag, Deutschem Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband der kommunalen Unternehmen e. V. vom Oktober 2014 zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen an.
Insbesondere spricht sich der Stadtrat der Stadt Weimar dafür aus,
Begründung:
Derzeit wird hinter verschlossenen Türen und seitens der EU-Kommission nicht transparent eine „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) zwischen den USA und der EU verhandelt. Ziel des Abkommens soll die weitere umfassende Deregulierung und Liberalisierung von Handelsbeziehungen und Dienstleistungen sein. Auch die Bundesregierung wähnt sich auf der Zielgeraden und übt öffentlich Druck aus, das Abkommen zügig abzuschließen.
Die Unterzeichnung dieses Abkommens kann erhebliche Konsequenzen auch für die Kommunen und ihre Aktivitäten im Rahmen der Daseinsvorsorge nach sich ziehen. Die dort bisher noch festgeschriebenen Ausnahmeregelungen hinsichtlich des öffentlichen Versorgungsbereiches und der Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Verkehr oder Leiharbeit könnten aufgehoben werden.
Innerhalb dieser Megazone sollen die Regelungen von ausländischen Investoren aus ihrem eigenen Heimatland im Partnerland gelten. Fallen die Standards im Heimatland niedriger aus, dann müssen diese im Partnerland anerkannt werden. Handelsbarrieren wie z. B. Produkt- und Qualitätsstandards sollen abgebaut werden.
Das Verhandlungsmandat scheint, wie u.a. der bayerische Städtetag betont, auch kommunal relevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz und sogar die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Ein weiterer Kritikpunkt aber ist der sogenannte Investorenschutz, ein Sonderklagerecht für Unternehmen. Dieses soll erweitert werden, und für öffentliche Ausschreibungen soll das Prinzip der Inländerbehandlung festgeschrieben werden. Damit könnte einher gehen, dass sog. nichttarifäre Handelshemmnisse und Regulierungen massiv reduziert werden. Teil beider Abkommen soll ein spezielles Investorenklagerecht gegen Staaten sein, um ggf. Schadenersatz durchsetzen zu können. Klagegründe sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschränkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne aufgrund von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien.
Die Klagen von ausländischen Konzernen wegen entgangener Gewinnerwartungen aufgrund von inländischen Hemmnissen werden vor Schiedsgerichten verhandelt, die nicht öffentlich tagen, deren Urteile aber völkerrechtlich verbindlich wären und gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsmöglichkeiten mehr gibt.
Mit dieser Resolution bekennt sich der Stadtrat zur kommunalen Selbstverwaltung und stärkt die Position des Städte- und Gemeindetages. Sie wurde in ähnlicher Form bereits von den Kommunalvertretungen vieler Kommunen verabschiedet (Bspw. Erfurt, Gera, Potsdam, Leipzig, Gotha.)
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