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12.03.14 –
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadtverwaltung wird dazu aufgefordert, zu prüfen inwiefern eine Umsetzung eines Modellprojekts ähnlich des Bremer 'Modellprojekts Krankenversicherten-Chipkarten zur medizinischen Versorgung nach §§ 4 und 6 AsylbLG' (siehe u.a.: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Bremer_Modell_Medizin_AsylbLG.pdf) in Weimar möglich ist.Dem Stadtrat ist diesbezüglich zum 30.6.2014 zu berichten.
Begründung:
Erst kürzlich verursachte ein Krankheitsfall eines Asylbewerbers hohe Kosten für die Stadtverwaltung. Da Asylbewerber_innen nur im akuten Notfall ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen dürfen, verschlimmern sich Krankheitszustände oftmals hin zu sehr teuren Behandlungskosten. Wäre es den Asylbewerber_innen möglich, schon zu einem früheren Zeitpunkt ärztliche Hilfe aufzusuchen, würde dies nicht nur Kosten sparen sondern auch zum Wohlbefinden unserer Mitmenschen beitragen.
Kategorie
Anfragen und Anträge | Demokratie und Gerechtigkeit | Flüchtlingspolitik