Antrag: Fernwärmepreis sozialverträglich steuern und Härten entgegenwirken

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, eingereicht zur Stadtratssitzung am 16.06.2021

02.06.21 –

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, eingereicht zur Stadtratssitzung am 16.06.2021

Der Stadtrat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Stadtwerken und den großen Vermietern wie WWS und GWG in Gespräche einzutreten, um zu bewirken, dass eine Erhöhung des Fernwärmepreises der Stadtwerke aufgrund der CO2-Abgabe sozialverträglich gesteuert wird bzw. durch geeignete Maßnahmen weitgehend vermieden werden kann.

Begründung:
Fernwärme wird vor allem in den Großwohnsiedlungen Nord, West und Schöndorf sowie im Dichterweg genutzt. Fernwärmeversorgung ist unter mehreren Gesichtspunkten eine sinnvolle Variante der Versorgung von größeren Wohnsiedlungen mit Warmwasser und Heizung. Die benötigte Wärmemenge wird durch die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH in Blockheizkraftwerken erzeugt. Diese werden mit Erdgas betrieben. Weil Erdgas ein fossiler Brennstoff ist, wird darauf seit 2021 eine CO2-Abgabe erhoben. Diese Abgabe wird an die Endverbraucher*innen weitergegeben. Weil Blockheizkraftwerke sowohl Strom als auch Wärme erzeugen, kann die CO2-Abgabe auf beide Endprodukte umgelegt werden.
Die Mieter*innen der Großwohnsiedlungen können anders als beim Strom den Anbieter der Fernwärme nicht frei wählen, hier sind die Stadtwerke als Monopolist tätig.
Es gilt, Härten und sozialen Verwerfungen durch eine Erhöhung des Fernwärmepreises gerade in den Großwohnsiedlungen rechtzeitig entgegenzuwirken und eine Sozialverträglichkeit der Wirkung der CO2-Abgabe abzusichern. Alternativ können auch (technische) Maßnahmen ergriffen werden, um die CO2-Abgabe weitestgehend zu senken.

 

 

Kategorie

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