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Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 21. Mai 25

Antrag: Überprüfung der Mitglieder des Stadtrates und der Beigeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR

07.05.25 –

Der Stadtrat beschließt:

1. Alle Mitglieder des Stadtrats, die bis zum 15. Januar 1990 volljährig waren, werden auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR oder mit der politischen Polizei K1 überprüft.

2. Die Beigeordneten werden ebenfalls in die Überprüfung einbezogen.

3. Wenn die Überprüfung Anhaltspunkte ergibt, den Vorwurf einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit zu begründen, ist der/dem Betroffenen das Überprüfungsergebnis vor einer abschließenden Befassung zu eröffnen und ihr/ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegenüber dem Haupt- und Personalausschuss zu geben. Der Ausschuss stellt dann für jeden Einzelfall fest, ob eine Tätigkeit im Sinne des Satz 1 vorgelegen hat.

4. Die vom Ausschuss getroffene und zur Veröffentlichung bestimmte Feststellung ist der/dem Betroffenen sowie ggf. der oder dem Vorsitzenden derjenigen Fraktion, der das Mitglied angehört, vor einer Veröffentlichung in vollem Wortlaut vorab zur Kenntnis zu geben. Der Feststellung wird auf Verlangen des/der betroffenen Mitglieds des Stadtrats eine persönliche Erklärung angefügt. Die persönliche Erklärung muss dem Ausschuss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Vorabunterrichtung nach Satz 3 von der/dem betroffenen Mitglied des Stadtrates vorgelegt werden. Die Veröffentlichung unterbleibt, wenn die Mitgliedschaft im Stadtrat vor der Verteilung der Stadtratsdrucksache beendet wurde.

5. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Stadtrat vorgelegt.

6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle zur Umsetzung der obigen Punkte notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

eingereicht durch - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD.


 

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