Anfragen und Anträge, 05.06.201
05.06.13 –
Wieder einmal wird derzeit diskutiert, den öffentlichen Raum durch mehr Kameras zu überwachen. Gleichzeitig gilt gemäß Thüringer- bzw. Bundesdatenschutzgesetz, daß Maßnahmen der Videoüberwa-chung erkennbar zu machen sind.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fragt dazu an:
- Betreibt die Stadtverwaltung Kameras oder lässt sie welche betreiben? Wenn ja, an welchen Standorten? Wird dabei öffentlich zugänglicher Raum überwacht? Sind alle diese Standorte ggf. gekennzeichnet?
- Betreiben Eigenbetriebe oder Gesellschaften mit städtischer Beteiligung Videoüberwachung, die auch öffentlichen Raum erfassen können? Wenn ja, an welchen Standorten? Sind diese Standorte gekennzeichnet? Wenn sie nicht gekennzeichnet sind, warum nicht?
- An welchen Standorten betreiben Sparkasse Mittelthüringen bzw. die Klassikstiftung Weimar Kame-ras, die den öffentlichen Raum erfassen können? Sind alle diese Standorte entsprechend erkennbar gemacht? Wenn sie nicht gekennzeichnet sind, warum nicht?
- Wieviele und welche Standorte von Kameras nicht-öffentlicher Betreiber, die den öffentlichen Raum erfassen können, sind der Stadtverwaltung bekannt? Sind alle diese Standorte gekennzeich-net?
- Sind der Stadtverwaltung Verstöße gegenüber der Kennzeichnungspflicht entsprechend den Daten-schutzgesetzen bekannt geworden? Wer geht in der Stadtverwaltung damit wie um?