

27.11.25 –
Anfrage: Persönliche Budgets für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen haben laut § 29 SGB IX Anspruch auf ein persönliches Budget, um „in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den kommunalen Trägern der Eingliederungshilfe — also den Landkreisen
und kreisfreien Städten — sowie den Rehabilitationsträgern.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt daher den Oberbürgermeister:
Wie viele Anträge auf Persönliche Budgets hat das zuständige Amt in Weimar seit 2020 bewilligt? Bitte aufschlüsseln nach Höhe und Dauer.
Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Bei wie vielen kam es zu Widersprüchen beziehungsweise Gerichtsverfahren?
Wie viele dieser Budgets sind trägerübergreifend ausgestaltet?
Wie viele dieser Budgets sind im Arbeitgebermodell angelegt?
Antwort
Allgemeine Informationen zum persönlichen Budget:
Die Leistungsform des Persönlichen Budgets ist in den §§ 29 – 30 SGB IX geregelt. Das Persönliche Budget kann als Leistung zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung, zur medizinischen Rehabilitation sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bzw. erbracht werden. Die Prüfung erfolgt im Zuge eines Gesamtplanverfahrens unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes der Leistungsberechtigten. Die Bedarfsermittlung erfolgt nach einem landesrechtlich vorgegebenen Instrument, in Thüringen dem ITP. Dabei werden Ressourcen, Fähigkeiten, Einschränkungen und Ziele systematisch bewertet. Die antragstellende Person hat im gesamtem Prozess Anspruch auf umfangreiche Beteiligung und Mitwirkung.
Auf Grundlage des Gesamtplans entscheidet der kommunale Träger der Eingliederungshilfe letztlich über die Art der Leistungen (Teilhabe am Arbeitsleben, soziale Teilhabe usw.), den Umfang, die Dauer sowie den Leistungsanbieter für den das persönliche Budget dann in Anspruch genommen werden kann. Das Persönliche Budget kann zum Beispiel für sportliche, kognitive, künstlerische Aktivitäten eingesetzt werden, sowie für Leistungsanbieter, die im Zuge der sozialpädagogischen Arbeit tätig sind. Des Weiteren kann das persönliche Budget auch im Sinne einer 24/7 Assistenz genutzt werden. Neben den reinen persönlichen Budgets gibt es noch die trägerübergreifenden persönlichen Budgets, die im Sinne des Teilhabeplanverfahrens, meistens gemeinsam mit der Krankenkasse als Rehabilitationsträger, erbracht werden.
Aber auch im Arbeitgebermodell können persönliche Budgets eingesetzt werden. Dabei tritt die leistungsberechtigte Person als Arbeitgeber auf und kauft sich die entsprechenden Assistenzleistungen eigenständig ein. Das Persönliche Budget wird den leistungsberechtigten Personen monatlich oder als Kontingent für einen bestimmten Zeitraum auf das Bankkonto überwiesen. Alternativ können im Zuge einer Abtretungserklärung Seitens der leistungsberechtigten Personen, die Zahlungen direkt vom Familienamt an den jeweiligen Leistungsanbieter überweisen werden.
Frage 1: Wie viele Anträge auf Persönliche Budgets hat das zuständige Amt in Weimar seit 2020 bewilligt? Bitte aufschlüsseln nach Höhe und Dauer.
Antwort:
Seit 2020 bis zum heutigen Zeitpunkt wurden 79 persönliche Budgets bewilligt. Eine Aufschlüsslung nach Dauer und Höhe ist systemseitig nicht auswertbar.
Frage 2: Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Bei wie vielen kam es zu Widersprüchen beziehungsweise Gerichtsverfahren?
Antwort:
Insgesamt wurden 5 Anträge auf persönliches Budget abgelehnt. In drei Fälle wurde daraufhin Wiederspruch eingelegt. In einem Fall ging wurde vom Antragsteller daraufhin ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Dieses wurde zu Gunsten des Familienamtes entschieden.
Frage 3: Wie viele dieser Budgets sind trägerübergreifend ausgestaltet?
Antwort:
Fünf persönliche Budgets sind trägerübergreifend ausgestaltet.
Frage 4: Wie viele dieser Budgets sind im Arbeitgebermodell angelegt?
Antwort:
Zwei persönliche Budget werden derzeit im Arbeitgebermodell geführt.
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