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09.05.18 –
Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 23.05.2018
Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die Stadt Weimar eine Katzenschutzverordnung mit einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen zu erlassen. Diese Verordnung soll ab 2019 in Kraft treten.
Für die Umsetzung der Verordnung wird eine Ausgleichszahlung durch das Land beantragt sowie eine angemessene eigene Fördersumme für das Tierheim sowie die eingetragenen Vereine des Weimarer Tierschutzes im Haushalt eingeplant.
Begründung:
Die Tierrechtsorganisation PETA rechnet vor, dass aus einem einzelnen Katzenpaar und seinen Kindern und Kindeskindern mit der durchschnittlichen Vermehrungsrate nach nur fünf Jahren schon 12.000 Katzen hervorgehen können. Am 10. April 2018 verkündete der Tierschutzverein Weimar e.V. auf seiner Facebook-Seite, dass der Oberbürgermeister dem Verein eine Katzenschutzverordnung bis Herbst 2018 zugesichert habe. Diese Nachricht passt als Puzzlestein zu den vielen anderen Nachrichten, die aktuell die prekäre Situation von frei- und wildlebenden Katern und Katzen in Weimar thematisieren:
Weimar soll mit 10.000 Katzen eine "Katzenhochburg" sein, behauptet eine vom MDR produzierte und im März 2018 auf ARTE und in der ARD ausgestrahlte Dokumentation "Wilde Miezen – Katzen allein unterwegs" Der Verein Katzennothilfe ASSISI Weimar e.V. schlägt Alarm wegen einer fehlenden Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht und daraus resultierender unkontrollierter Vermehrung.
Das führt wiederum zu einer Häufung von notleidenden, verletzten, unterernährten und schwer kranken Katern und Katzen in Weimar. Der Verein schreibt auf seiner Website: "Nur durch kontinuierliches Kastrieren kann die alljährliche Flut an verwaisten und ungewollten kleinen Katzen im Frühling und Herbst reduziert werden."
Dem Weimarer Tierschutzverein wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 2. Mai 2018 eine vierstellige Fördersumme zur "Eindämmung der Katzenpopulation" bewilligt. Zu diesem Themenkreis gehört auch, dass das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie den Landkreisen und kreisfreien Städten im Mai 2016 per Kabinettsbeschluss die Verordnungsermächtigung "zum Schutz frei lebender Katzen" übertragen hat.
Das Ministerium meldete wörtlich: "Mit § 13b des Tierschutzgesetzes wird die Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung der genannten Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Katzen erforderlich ist. Die Verordnungsermächtigung ermöglicht es auch, eine Kennzeichnung und Registrierung für sogenannte Freigängerkatzen vorzuschreiben. Neben der Übertragung der Verordnungsermächtigung wird den Landkreisen und kreisfreien Städten als Handreichung ein Vorschlag für Regelungsinhalte und Textvorschläge für eine kommunale Katzenschutzverordnung zur Verfügung gestellt werden."
Weiter heißt es in der Pressemitteilung vom 24. Mai 2016: "Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten vom Land zum Ausgleich des aufgrund der Inanspruchnahme der Verordnungsermächtigung entstehenden Mehraufwandes eine Ausgleichszahlung." Daraufhin beschloss die Stadt Erfurt eine Katzenschutzverordnung, die seit dem 2. Januar 2017 in Kraft ist. Sie beinhaltet "eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Stadtgebiet Erfurt einschließlich aller Ortsteile. Reine Stubenkatzen sind von der Verpflichtung nicht betroffen."
Hierin heißt es in §1, Abs. 3: "Zuständige Behörde für den Vollzug dieser Verordnung ist die Stadtverwaltung Erfurt als untere Tierschutzbehörde vertreten durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt."
Zu den dadurch entstehenden Kosten meldete die Stadt Erfurt per Pressemitteilung am 26. Januar 2018: "Die Stadt Erfurt beteiligt sich mit 3.000 Euro jährlich an den Kastrationskosten des Tierschutzvereins. Dazu kommen Mitgliedsbeiträge sowie private Spenden, Lottomittel und Spenden aus der Wirtschaft. Hervorzuheben ist hier insbesondere eine Spende des Bündnisses 'Pro Katze' in Höhe von 5.000 Euro im Jahr 2017. Ab 2018 wird sich das Land an den Kastrationskosten in Erfurt aus Haushaltsmitteln beteiligen."
In dieser Pressemitteilung wird außerdem das erste Jahr der Katzenschutzverordnung resümiert: "Nach den Erhebungen durch Tierschutzverein und Veterinäramt ist die Anzahl der neu an den etwa hundert Futterstellen in der Stadt zugelaufenen und kastrierten Katzen in 2017 gegenüber den Zahlen von 2016 und 2015 um etwa ein Drittel zurückgegangen. Das lässt nach Einschätzung des Veterinäramtes klare Rückschlüsse auf ein Sinken der Gesamtpopulation zu.
Zahlreiche Bürger haben im vergangenen Jahr ihre Katzen durch die Erfurter Tierarztpraxen kastrieren und kennzeichnen lassen. Die Anzahl der Neuregistrierungen von Katzen bei den Registerstellen 'Tasso' und 'Deutsches Haustierregister' stieg zwischen November 2016 (nach der Verkündung der Verordnung) und November 2017 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um fast das Dreifache auf etwa 800."
Kategorie
Anfragen und Anträge ab 2013 sind in der Datenbank erfasst und können über die Blätterfunktion unter Anfragen und Anträge unserer Stadtratsfraktion (siehe links Hauptspalte) gefunden werden.
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Anfragen und Anträge 2012
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