11.06.25 –
Anfrage: Mittel aus dem Einwegkunststofffonds
Das 2024 in Kraft getretene Einwegkunststofffondsgesetz ermöglicht Kommunen, von der Plastikindustrie beträchtliche Summen für die Reinigung von Parks und Plätzen zu bekommen. Die Gelder stammen aus einem Fonds, in welchen die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte einzahlen, um die Kosten für die Entsorgung und Reinigung der aus ihren Produkten entstehenden Abfälle im öffentlichen Raum zu tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden.
Es können Kosten erstattet werden für Sammlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, also auch für Hinweisschilder und die öffentliche Aufklärung für mehr Sauberkeit. Dafür mussten sich Kommunen bis zum 15. Juni 2025 beim Umweltbundesamt auf der DIVID-Plattform registrieren.
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Hat sich die Stadt Weimar bzw. der Eigenbetrieb Kommunalservice als Entsorgungsträger als Anspruchsberechtigte beim Umweltbundesamt registriert?
Welche erstattungsfähigen Leistungen (Finanzieller Umfang der Leistungen) wurden für 2024 angemeldet?
Kann eine Erstattung der Abfallentsorgungsleistungen oder der Reinigungskosten aus dem Einwegkunststofffonds zu einer geringeren Müllgebühr für die Bürgerinnen und Bürger in Weimar führen und welche Kostenverringerung sind in etwa erwartbar?
Entsteht durch die Beantragung dieser Zahlungen ein Verwaltungsmehraufwand und steht dieser im Verhältnis zu den zu erwartenden Geldern aus dem Einwegkunststofffonds?
Kategorie
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