07.05.25 –
Das Jahr 2024 war weltweit und in Europa das heißeste je erfasste, teilte der europäische Klimadienst Copernicus mit. Auch die drei Monate Juni, Juli und August waren noch einmal wärmer als im bisherigen Rekordjahr 2023.
Der Sommer 2024 war in Deutschland nur der fünftheißeste je gemessene. Drei der letzten vier Jahre sind die heißesten je gemessenen Jahre in Deutschland.
Diese extremen Sommer setzen dem Baumbestand in Weimar sehr zu. Dazu kommen zunehmende Dürreperioden im Frühjahr. Die klimabedingten Stresssymptome nehmen stark zu.
Gleichzeitig können Bäume die Klimawandelfolgen in Städten abmildern, sie sind hier ein gängiges Mittel der Wahl.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister:
Wie viele Bäume des städtischen Baumbestandes mussten 2023 und 2024 jeweils gefällt werden - bitte mit Angabe von Gründen (ohne städtische Forsten)?
Wie viele Bäume wurden in der Pflanzsaison 2023/24 bzw. 2024/25 jeweils neu gepflanzt?
Wie viele Fällgenehmigungen wurden 2023 bzw. 2024 erteilt für Bäume, die unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen?
Für wie viele dieser Genehmigungen wurden Ausgleichs- bzw. Ersatzpflanzungen angeordnet, wie viele davon wurden tatsächlich gepflanzt?
Für wie viele der Genehmigungen gemäß Frage 3 wurden Ersatzzahlungen angeordnet?
Antwort - Grünflächen- und Friedhofsamt
Frage 1:
Wie viele Bäume des städtischen Baumbestandes mussten 2023 und 2024 jeweils gefällt werden - bitte mit Angabe von Gründen (ohne städtische Forsten)?
Antwort:
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 320 Fällungen im kommunalen Baumbestand vorgenommen. Ursachen hierfür waren:
- Eschentriebsterben (60 Fällungen),
- Stand- und Bruchsicherheit (80 Fällungen),
- abgängig oder abgestorben, Ursache nicht näher bestimmt (130 Fällungen),
- sonstige Gründe wie z. B. Bestandsregulierung, städtische Baumaßnahmen, Baumaßnahmen der Ver- und Entsorger (50 Fällungen)
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 673 Fällungen im kommunalen Baumbestand vorgenommen. Ursachen hierfür waren:
- Eschentriebsterben (110 Fällungen),
- Stand- und Bruchsicherheit (200 Fällungen),
- abgängig oder abgestorben, Ursache nicht näher bestimmt (200 Fällungen),
- sonstige Gründe wie z. B. Bestandsregulierung, städtische Baumaßnahmen, Baumaßnahmen der Ver- und Entsorger (163 Fällungen).
Durch die untere Naturschutzbehörde mussten zudem im Naturdenkmal „Possendorfer Ahornallee“ und in Schutzgebieten weitere Fällungen vorgenommen werden:
- Im Jahr 2023 wurden 9 Bäume gefällt. Gründe hierfür waren ebenfalls Eschentriebsterben, mangelnde Stand- und Bruchsicherheit sowie Absterben aufgrund nicht näher bestimmter Ursachen.
- Im Jahr 2024 mussten 17 Bäume gefällt werden – ebenfalls aus den vorgenannten Gründen.
Frage 2:
Wie viele Bäume wurden in der Pflanzsaison 2023/24 bzw. 2024/25 jeweils neu gepflanzt?
Antwort:
Im Rahmen der Pflanzperiode 2023/2024 wurden insgesamt 170 Bäume neu gepflanzt
In der Pflanzperiode 2024/2025 konnten insgesamt 210 neue Bäume gepflanzt werden.
Zusätzlich zu den vorgenannten insgesamt 380 Bäumen wurden im Rahmen von städtischen Baumaßnahmen rund 40 neue Bäume gepflanzt.
Durch die untere Naturschutzbehörde wurden sowohl 2023 als auch 2024 jeweils 10 Feld-Ahorne im Naturdenkmal „Possendorfer Ahornallee“ nachgepflanzt. In Schutzgebieten wird in der Regel auf natürlichen Aufwuchs als Ausgleich gesetzt, da Bäume, die durch Samenanflug entstanden sind, häufig deutlich bessere Wuchschancen aufweisen.
Limitierender Faktor bei Baumpflanzungen ist allgemein die Verfügbarkeit geeigneter, zukunftsfähiger Pflanzstandorte. Entsprechend allgemein anerkannter Empfehlungen der Forschungsgemeinschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau benötigt ein Stadtbaum 12m³ durchwurzelungsfähigen Raum. Dies wird angesichts steigender Nutzungsansprüche im unterirdischen Bereich zunehmend schwieriger.
Frage 3:
Wie viele Fällgenehmigungen wurden 2023 bzw. 2024 erteilt für Bäume, die unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen?
Antwort:
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 174 Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Eingriffe in den geschützten Baumbestand gestellt. Beantragt wurden neben Maßnahmen zur Baumkronenpflege auch die Fällung von Bäumen.
Nach eingehender Prüfung wurden insgesamt für 156 Bäume Fällgenehmigungen erteilt.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 208 Eingriffsanträge gestellt. Davon wurden 188 Bäume zur Fällung freigegeben.
Frage 4:
Für wie viele dieser Genehmigungen wurden Ausgleichs- bzw. Ersatzpflanzungen angeordnet, wie viele davon wurden tatsächlich gepflanzt?
Antwort:
Grundsätzlich ist für jeden entfernten Baum ein Baum mit artgemäß ähnlichem Wuchs/Ausdehnung als Ersatz zu pflanzen, ausgenommen bei Bestandsregulierungen. Dies wird so stets auch beauflagt.
So wurden für die 2023 genehmigten Fällungen insgesamt 140 Ersatzpflanzungen gefordert. Für das Jahr 2024 wurden für die genehmigten Fällungen insgesamt 161 Ersatzpflanzungen gefordert.
Gemäß den Regelungen der Baumschutzsatzung sind Fällgenehmigungen grundsätzlich zwei Jahre lang gültig. Allerdings ist der Antragsteller nicht verpflichtet, die konkrete Durchführung der Fällung anzuzeigen. Deshalb wird im Bescheid ein konkretes Datum festgelegt, bis wann die beauflagte Ersatzpflanzung zu erfüllen und nachzuweisen ist. In der Regel wird dabei das Ende der unmittelbar auf den Ablauf der Fällgenehmigung folgenden Pflanzperiode, also 30.04. oder 30.12. des jeweiligen Jahres, beauflagt.
Da die Nachweispflicht zur Kompensation durch Ersatzpflanzung wegen der 2-jährigen Gültigkeit der Hauptregelung des Verwaltungsaktes (Fällgenehmigung) bis zum Ende der folgenden Pflanzperiode, also meist ca. 2,5 Jahre läuft, kann erst danach kontrolliert werden, ob Ersatzpflanzungen auch tatsächlich erfolgten.
Frage 5:
Für wie viele der Genehmigungen gemäß Frage 3 wurden Ersatzzahlungen angeordnet?
Antwort:
Ersatzzahlungen wurden 2023 und 2024 nicht angeordnet.
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