Anfrage: Stellenabbau in Kindergärten in Weimar

21.08.24 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.09.2024

Der Landtag hat im Juni auf Initiative der rot-rot-grünen Fraktionen ein neues Kindergartengesetz beschlossen. Mit dem neuen Gesetz werden u.a. die Betreuungsschlüssel verbessert, es sollen nun nur noch maximal zwölf Kinder über drei Jahren von einer Erzieherin bzw. einem Erzieher betreut werden - statt bisher bis zu 16. Bei Kindern unter drei Jahren soll der Personalschlüssel eins zu sechs betragen. Das Gesetz gilt ab 1.1.2025, die Kindergärten haben bis zu drei Jahre Zeit, die neuen Betreuungsschlüssel einzuführen.
Für die erhoffte Verbesserung der Qualität der Bildung und Betreuung an den Kindergärten ist es beabsichtigt und notwendig, dass die Kindergärten ihr Personal trotz sinkender Kinderzahlen möglichst halten - ein Personalabbau sollte verhindert werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister:

  • Gibt es in den Jahren 2023/2024 aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen Personalabbau in Kindergärten in Weimar, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Wurden in den Jahren 2023/24 Anpassungen an den Arbeitszeiten der Beschäftigten in den Kindergärten aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen vorgenommen, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um die Träger zu unterstützen, das Personal zu halten, bis der neue Betreuungsschlüssel greift?
  • Welche Belegungszahlen an Kindern unter 3 bzw. über 3 Jahren werden für das Jahr 2025 zu den Stichtagen 1. März bzw. 1. September für die Kindergärten prognostiziert?

Antwort der Stadtverwaltung

Stellenabbau in Kindergärten in Weimar

Der Landtag hat im Juni auf Initiative der rot-rot-grünen Fraktionen ein neues Kindergarten gesetz beschlossen. Mit dem neuen Gesetz werden u.a. die Betreuungsschlüssel verbessert, es sollen nun nur noch maximal zwölf Kinder über drei Jahren von einer Erzieherin bzw. einem Erzieher betreut werden - statt bisher bis zu 16. Bei Kindern unter drei Jahren soll der Personalschlüssel eins zu sechs betragen. Das Gesetz gilt ab 1.1.2025, die Kindergärten haben bis zu drei Jahre Zeit, die neuen Betreuungsschlüssel einzuführen. Für die erhoffte Verbesserung der Qualität der Bildung und Betreuung an den Kindergärten ist es beabsichtigt und notwendig, dass die Kindergärten ihr Personal trotz sinkender Kinder zahlen möglichst halten – ein Personalabbau sollte verhindert werden.

Frage 1: Gibt es in den Jahren 2023/2024 aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen Personalabbau in Kindergärten in Weimar, wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort: In diesem Zusammenhang konnte im Kita-Jahr 2023/2024 kein nennenswerter Personalabbau in den Kitas in Weimar verzeichnet werden.

Frage 2: Wurden in den Jahren 2023/24 Anpassungen an den Arbeitszeiten der Beschäftigten in den Kindergärten aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen vorgenommen, wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort: Im Rahmen der flexiblen Arbeitsverträge wurden temporär Stundenanpassungen als Maßnahme auf schwankende bzw. sinkende Kinderzahlen vorgenommen. Aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Umsetzung der 39 h Woche erfolgten bei den Trägern, die nach TVöD SuE entlohnen, ebenfalls diesbezüglich Anpassungen.

Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um die Träger zu unterstützen, das Personal zu halten, bis der neue Betreuungsschlüssel greift?

Antwort: Bis dato wurden keine Unterstützungsbedarfe von den Trägern angezeigt.

Frage 4:Welche Belegungszahlen an Kindern unter 3 bzw. über 3 Jahren werden für das Jahr 2025 zu den Stichtagen 1. März bzw. 1. September für die Kindergärten prognostiziert?

Antwort: Für die Kitas werden zu den Stichtagen 1.März und 1.September folgende Belegungszahlen prognostiziert:

Stichtag  - Belegung Kinder unter 3 Jahre  - Belegung Kinder über 3 Jahre - Freie Kapazitäten insgesamt*

1.März 2025  - 729  - 1981 - 737

1.Sept. 2025  - 664 -  1702 - 1082

*bei Zugrundelegung der Kapazität nach Betriebserlaubnis

Kategorie

Anfragen und Anträge | Bildung und Soziales

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