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22.08.18 –
Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE.LINKE, eingereicht zur Stadtratssitzung am 05.09.2018
Der Stadtrat beschließt:
Die Ortsteilverfassung wird auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Weimar ausgeweitet. Die Umsetzung soll so vollzogen werden, dass die Wahlen zu den Ortsteilräten und Ortsteilbürgermeistern in allen Teilen der Stadt parallel zu den Wahlen des Stadtrates im Jahr 2019 erfolgen.
Die Ausweitung der Ortsteilverfassung erfolgt grundlegend anhand der Statistischen Bezirke der Stadt Weimar:
Der Ortsteil mit Ortsteilverfassung ‚Altstadt‘ bildet sich aus dem bestehenden Statistischen Bezirk ‚Altstadt‘.
Der Ortsteil mit Ortsteilverfassung ‚Nordvorstadt‘ bildet sich aus dem bestehenden Statistischen Bezirk ‚Nordvorstadt‘.
Der Orsteil mit Ortsteilverfassung ‚Weimar-Nord‘, bestehend aus dem statistischen Bezirk ‚Weimar-Nord‘, wird ergänzt um den statistischen Bezirk ‚Industriegebiet Nord‘ und dem Ortsteil Ettersbergsiedlung.
Der Ortsteil mit Ortsteilverfassung ‚Parkvorstadt‘ bildet sich aus dem bestehenden Statistischen Bezirk ‚Parkvorstadt‘.
Der Ortsteil mit Ortsteilverfassung ‚Schönblick‘ bildet sich aus dem bestehenden Statistischen Bezirk ‚Schönblick‘.
Der Ortsteil mit Ortsteilverfassung ‚Südstadt‘ bildet sich aus dem bestehenden Statistischen Bezirk ‚Südstadt‘.
Der Ortsteil mit Ortsteilverfassung ‚Westvorstadt‘ bildet aus den bestehenden Statistischen Bezirken ‚Westvorstadt‘ und ‚Industriegebiet West‘.
Die Hauptsatzung der Stadt Weimar (i. d. F. d. 7. Änderung vom 14.03.2014) wird in § 3 (1) wie folgt geändert (Änderungen sind kursiv dargestellt):
„(1) Für die folgenden räumlich getrennten Ortsteile gilt die Ortsteilverfassung nach § 4 ge- mäß § 45 ThürKO:
Altstadt – Stadt Weimar
Gaberndorf – Stadt Weimar
Gelmeroda – Stadt Weimar
Legefeld/Holzdorf – Stadt Weimar
Niedergrunstedt – Stadt Weimar
Nordvorstadt – Stadt Weimar
Oberweimar/Ehringsdorf – Stadt Weimar
Parkvorstadt – Stadt Weimar
Possendorf – Stadt Weimar
Schönblick – Stadt Weimar
Schöndorf – Stadt Weimar
Südstadt – Stadt Weimar
Süßenborn – Stadt Weimar
Taubach – Stadt Weimar
Tiefurt/Dürrenbacher Hütte – Stadt Weimar
Tröbsdorf – Stadt Weimar
Weimar Nord – Stadt Weimar
Weimar West – Stadt Weimar
Westvorstadt – Stadt Weimar
Die Begrenzung der Ortsteile ist in der Anlage 1 festgelegt. Die Organe des jeweiligen Ortsteils sind die Ortsteilbürgermeisterin und der Ortsteilrat.“
Der Oberbürgermeister wird darüberhinaus beauftragt, die Anlage 1 der Hauptsatzung entsprechend dieser Änderungen anzupassen.
Begründung:
Eine Ausweitung der Ortsteilverfassung auf das gesamte Stadtgebiet beendet die Ungleichbehandlung der Bürger*innen je nach Wohnadresse. Die Bürger*innen, die in Stadtteilen ohne eigenen Ortsteilrat leben, können bisher vergleichsweise weniger Einfluss auf das Geschehen in ihrem Orts- oder Stadtteil nehmen, als die Bürger*innen, die in Stadtteilen mit eigenem Ortsteilrat leben. Somit können manche Bürger*innen ihre Ideen und Vorstellungen für die Belange in ihrem direkten nahen Umfeld auf diesem Weg einbringen oder sich sogar selbst aktiv in einem Ortsteilrat engagieren, was anderen Bürger*innen wiederum so nicht offen steht. Diese Ungleichbehandlung soll behoben werden. Eine Ausweitung der Ortsteilverfassungen auf alle Stadt- und Ortsteile wäre daher ein beachtlicher Beitrag zur Stärkung der Demokratie und für das gesellschaftliche Zusammenleben in den jeweiligen Orts- und Stadtteilen sowie im gesamten Stadtgebiet Weimars.
Mit dem obenstehenden Vorschlag wird diese Ungleichbehandlung beendet.
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