Antrag: Haus der Frau v. Stein Vertragserfüllung

Anfragen und Anträge, Gemeinsamer Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 10.06.2015

27.05.15 –

Gemeinsamer Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 10.06.2015


Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. dem Stadtrat eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung aller vertraglich und ggf. weiterer vereinbarten Auflagen zur Investitions- und Nutzungsverpflichtung des Eigentümers zum Stichtag 31.12.2014  (entsprechend DS 138/2012) inkl. eines angemessenen und plausiblen Nachweises zur Erfüllung der einzelnen Punkte zur Verfügung zu stellen;
  2. bei Nichterfüllung der Investitions- und Nutzungsverpflichtung des Eigentümers im Ganzen oder in Teilen die Geltendmachung der vertraglich festgelegten Vertragsstrafe umgehend einzuleiten;
  3. den Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 08.07.2015 entsprechend den Punkten 1. und 2. umfassend mündlich und schriftlich zu informieren.



Begründung:

Am 31.12.2014 lief die Frist zur Investitionsverpflichtung für den Eigentümer des Hauses der Frau v. Stein aus. Bis zum 30.06.2015 hat dieser Zeit, den buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung zu erbringen.

Die überregionale Wahrnehmung der bisherigen Ereignisse sowie ein besonderes öffentliches Interesse am Gebäude und der notwendigen Sanierung,  erfordern ein hohes Maß an Sensibilität und besondere Sorgfalt bei den Prüfungen zur Vertragserfüllung.



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