Anfrage Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Anfragen und Anträge, 05.06.201

05.06.13 –

Wieder einmal wird derzeit diskutiert, den öffentlichen Raum durch mehr Kameras zu überwachen. Gleichzeitig gilt gemäß Thüringer- bzw. Bundesdatenschutzgesetz, daß Maßnahmen der Videoüberwa-chung erkennbar zu machen sind.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fragt dazu an:

  1. Betreibt die Stadtverwaltung Kameras oder lässt sie welche betreiben? Wenn ja, an welchen Standorten? Wird dabei öffentlich zugänglicher Raum überwacht? Sind alle diese Standorte  ggf. gekennzeichnet?
  2. Betreiben Eigenbetriebe oder Gesellschaften mit städtischer Beteiligung Videoüberwachung, die auch öffentlichen Raum erfassen können? Wenn ja, an welchen Standorten? Sind diese Standorte gekennzeichnet? Wenn sie nicht gekennzeichnet sind, warum nicht?
  3. An welchen Standorten betreiben Sparkasse Mittelthüringen bzw. die Klassikstiftung Weimar Kame-ras, die den öffentlichen Raum erfassen können? Sind alle diese Standorte entsprechend erkennbar gemacht? Wenn sie nicht gekennzeichnet sind, warum nicht?
  4. Wieviele und welche Standorte von Kameras nicht-öffentlicher Betreiber, die den öffentlichen Raum erfassen können, sind der Stadtverwaltung bekannt? Sind alle diese Standorte gekennzeich-net? 
  5. Sind der Stadtverwaltung Verstöße gegenüber der Kennzeichnungspflicht entsprechend den Daten-schutzgesetzen bekannt geworden? Wer geht in der Stadtverwaltung damit wie um?

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