Anfrage: Abwassereinleitungen in die Ilm

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 16.09.2020

01.09.20 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 16.09.2020

Immer wieder wenden sich Bürger*innen an die bündnisgrüne Fraktion und schildern ihre Beobachtungen, wonach offenbar Abwasser und deutlich erkennbare Inhalte aus dem Sanitärsystem in die Ilm eingeleitet werden. Als konkrete Standorte wurden aktuell benannt: Höhe E-Werk und Bereich unterhalb der Kegelbrücke – Lageskizze siehe Rückseite.
Nun kommt der Ilm als Fluss in der Stadt eine hohe Schutzstufe zu, an ihren Ufern finden sich im Stadtgebiet zahlreiche schützenswerte Biotope. Zudem wurde jüngst vom Oberbürgermeister auf den Antrag einer Fraktion hin befürwortet, dass wir einen Teil des Ilmufers für die städtische und touristische Öffentlichkeit zugänglich gestalten werden. Da ist es unvertretbar, wenn sich einige Meter weiter flussabwärts die Ilm als verschmutzter Fluss mit Fäkalienspuren zeigt!
Ohne Kenntnis der Zusammenhänge und der gegebenen abwasserbaulichen Verhältnisse werden diese Einleitungen und Verschmutzungen von den Bürger*innen in der Regel als illegale Ausleitungen oder Entsorgungen aus einzelnen privaten Haushalten oder Gartengrundstücken eingeordnet.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt die Stadtverwaltung:

1. Inwiefern ist den Verantwortlichen der Stadtverwaltung Weimar diese Situation bekannt und wie soll diesem offensichtlichen Missstand begegnet werden?
2. Wieviele solcher Einleitstellen gibt es an der Ilm und welche Gewässer in Weimar sind noch von möglichen Einleitungen von Abwasser betroffen? Wir bitten um eine tabellarische Aufzählung und eine geografische Übersicht.
3. Inwiefern sind die Einleitungen tatsächlich auf private Verursacher rückführbar und lässt sich die Menge der Einleitung ggf. beziffern?
4. Maßgabe der kommunalen Abwasserbeseitigung ist die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Freistaat Thüringen bis zum Jahre 2021 mit der Forderung, in allen Gewässern mindestens einen „guten Zustand“ zu erreichen – wie ist das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept aus 2014 im Hinblick auf die Wasserqualität der Ilm in Weimar umgesetzt?
5. Wann wird die fällige Neufassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vorliegen und inwiefern ist eine Berücksichtigung o.g. Probleme geplant und mit welcher Priorität?

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