Anfrage: Umgang mit Schottergärten in Weimar

26.04.23 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 10.05.2023

(Vor-)Gärten sind wichtige Bestandteile für städtisches Grün. Bundesweit greift jedoch immer mehr der Trend „Schottergarten“ um sich, weil diese als vermeintlich pflegeleicht gelten. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes sind Schottergärten jedoch fatal, da sie Versickerung be- oder sogar verhindern, Boden versiegeln und keinen Lebensraum für Insekten und andere Tiere bieten. Auch rechtlich gibt es Bedenken, ob Schottergärten überhaupt zulässig sind. Im § 8 der Thüringer Bauordnung, "Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze", wird ausgeführt:
„(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind
1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
2. zu begrünen oder zu bepflanzen,
soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.“

Insofern ist das Gestalten von nicht überbauten Flächen z.B. Vorgärten unter Verwendung von Wassersperren untersagt. Nach Einschätzung des Thüringer Infrastrukturministeriums sind Schottergärten demnach nicht mit der Thüringer Bauordnung kompatibel, auch wenn sie nicht explizit verboten sind, da dabei in der Regel Wassersperren verwendet werden. Hinzu kommt eine auf die Fläche gerechnet stark reduzierte Begrünung. Auch die Weimarer Freiflächengestaltungssatzung hat eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der bebauten Grundstücke im gesamten Stadtgebiet zum Ziel, denen Schottergärten entgegenstehen.

Die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt die Stadtverwaltung:

  1. Welche Rechtsauffassung vertritt die Stadtverwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit von Schottergärten?
  2. Wie ist der aktuelle Umgang der Stadtverwaltung mit Schottergärten in Weimar?
  3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um Grundstücksbesitzer*innen zur Anlage von ökologisch wertvollen Gärten anzuhalten?

[Antwort der Stadtverwaltung lesen]

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Anfragen und Anträge | Umwelt