Änderungsantrag für 2021/007/A: Unsere Böden bewahren: Grundsatzbeschluss für ein Weimarer Flächensparziel

Anfragen und Anträge, Gemeinsamer Änderungantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE, eingereicht zur Stadtratssitzung am 26.01.2022

12.01.22 –

Anfragen und Anträge, Gemeinsamer Änderungantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE, eingereicht zur Stadtratssitzung am 26.01.2022

Der Beschlusstext und die Begründung im Antrag 2021/007/A vom 26.01.2021 werden vollständig ersetzt durch:

Der Stadtrat beschliesst:

Im Rahmen des 30-Hektar-Ziels der deutschen Bundesregierung wird die Stadt Weimar die weitere Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche innerhalb des Gemeindegebietes bis zum Jahr 2030 auf 8,55 Hektar pro Jahr reduzieren. Das entspricht einer Neuversiegelung von 234 Quadratmetern pro Tag. Bis zum Jahr 2050 wird die Inanspruchnahme neuer Flächen in Weimar auf annäherungsweise null reduziert.

Über den diesbezüglichen Fortschritt ist der Stadtrat sowie der Bau- und Umweltausschuss jährlich auf Grundlage des Monitorings des Leibniz-Instituts für Ökologische  Raumentwicklung (IÖR) zu unterrichten.

Die Zu- oder Abnahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche wird (als Mittelwert und im zeitlichen Entwicklungsdiagramm) im Jahrbuch der Stadt Weimar transparent dokumentiert und kommuniziert.

Der sparsame Umgang mit Flächen wird damit als ein Kernziel der Weimarer Siedlungs- und Infrastrukturplanung anerkannt.


Begründung:

Mit steigendem Verbrauch neuer Flächen für Verkehrs- und Siedlungszwecke gehen u.a. Fruchtbarkeit und Wasserdurchlässigkeit des Bodens verloren. Die Folgen werden bereits heute überall sichtbar: Verlust der Bodenfauna, örtliche Überschwemmungen bei Starkregenereignissen, niedrige Grundwasservorräte oder städtische Wärmeinseln. Außerdem führt steigende Zersiedlung mittelfristig auch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Mit den unbebauten Flächen und unversiegelten Böden unserer Stadt als endliche Ressourcen muss also sparsam umgegangen werden.

Der Stadtrat der Stadt Weimar erkennt mit diesem Antrag das 30-Hektar Ziel der deutschen Bundesregierung auch kommunal als notwendig und handlungsleitend an. Damit soll bis zum Jahr 2030 in Deutschland die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag verringert werden. Im Verhältnis der Bevölkerung der Stadt Weimar zur Bundesbevölkerung ergibt sich ein Zielwert von 8,55 ha pro Jahr bzw. 234 m² pro Tag, zu dem sich die Stadt Weimar verpflichten sollte. Dieser Wert wurde in den letzten 10 Jahren teilweise deutlich überschritten, teilweise aber auch eingehalten (IÖR 2021).

Weimar gehört laut Bertelsmann Stiftung (2020) zum Demographietyp „Wirtschaftszentren mit geringerer Wachstumsdynamik". Die prognostizierte relative Bevölkerungsentwicklung 2012 bis 2030 liegt bei nur 1,8%. Die Baupotenziale innerhalb des Siedlungsbestands müssen aus diesen Gründen erfasst und ausgeschöpft werden, z.B. auf Brachflächen oder in Baulücken. Damit wird außerdem vermieden, dass neue Flächenversiegelungen sowie die der gebührenzahlenden Stadtbevölkerung aufgebürdete Erschließungs- und Infrastrukturkosten unnötig getätigt werden.


Quellen:

  • Bertelsmann Stiftung (2020): Wegweiser Kommune. www.wegweiser-kommune.de/home (letzter Abruf 03.11.2021)
  • Deutscher Bundestag (2017): Flächenverbrauch in Deutschland. Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. www.bundestag.de/resource/blob/538838/79607ff081975e3196cd76588334e2c1/wd-7-163-17-pdf-data.pdf (letzter Abruf 03.11.2021)
  • Leibniz-Instituts für Ökologische  Raumentwicklung (2021): Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung.
  • NABU (2017): Anteiliger Flächenverbrauch aller Länder, Städte und Gemeinden. Ein Rechenspiel.
  • Stadtrats-Anfrage 2020/254/F (inklusive Nachreichung zur Antwort vom 12.11.2020)

***

UPDATE vom 20.02.2022:

Drucksache 2021/007b/A
Änderungsantrag zu 2021/007a/A: Unsere Böden bewahren: Grundsatzbeschluss für ein Weimarer Flächensparziel
Einreicher*in: Bau- und Umweltausschuss

Der Stadtrat beschliesst:
Die Drucksache 2021/007a/A wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

  • Im ersten Absatz: Der Begriff „Neuversiegelung“ wird gestrichen und durch den Begriff „Flächenneuinanspruchnahme“ ersetzt.
  • Der letzte Satz wird gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: „Der sparsame Umgang mit Flächen ist in der Abwägung, z.B. bei der Bauleitplanung, besonders zu würdigen.“

Kategorie

Anfragen und Anträge | Stadtentwicklung und Bauen | Umwelt