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21.10.15 –
Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stadtratssitzung am 04.11.2015
Die aktuelle „Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung“ zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (32. BImSchV) beinhaltet ein Betriebsverbot für Laubbläser werktags in der Zeit von 17:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie in der Mittagszeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. Dieses Betriebsverbot in den genannten Zeiträumen wird in der Stadt Weimar vor allem im Herbst ganz offensichtlich häufig verletzt. Solche Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz als „Unzulässiger Lärm“ mit Geldbußen geahndet werden. Die Untere Immissionsschutzbehörde in Weimar greift aber in der Regel erst dann ein, wenn konkrete Beschwerden von BürgerInnen vorliegen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt deshalb die Stadtverwaltung an:
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Anfragen und Anträge ab 2013 sind in der Datenbank erfasst und können über die Blätterfunktion unter Anfragen und Anträge unserer Stadtratsfraktion (siehe links Hauptspalte) gefunden werden.
Alle früheren archivierten Anfragen und Anträge bis 31.12.2012 finden Sie hier:
Anfragen und Anträge 2012
Anfragen und Anträge 2011
Anfragen und Anträge 2010
Anfragen und Anträge 2009