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01.06.16 –
Gemeinsame Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 15.06.2016
Laut Pressemeldungen plant die Saller Bau GmbH bzw. dessen Eigentümer Josef Saller am Standort Damaschkestraße den Bau bzw. Betrieb von Einzelhandelsflächen von mind. 1.700 m². Hierfür wurde gemäß Presse seitens der Bauaufsichtsbehörde bereits eine Baugenehmigung erteilt.
Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten. Bei der Berechnung der Verkaufsfläche sind auch die Thekenbereiche, die vom Kunden nicht betreten werden dürfen, der Kassenvorraum sowie z.B. auch ein Windfang, einzubeziehen.
Für den Standort Damaschkestraße liegt noch kein Bebauungsplan vor. Daher muss die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB bewertet werden. Demnach dürfen von den zu beurteilenden Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein. Ausnahmen davon sind zwar zulässig, jedoch nicht für Einzelhandelsbetriebe, die die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen oder schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden haben können.
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis fragen den Oberbürgermeister an:
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