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29.06.22 –
Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 13.07.2022
Die Zahl der Hitzetage hat sich in Weimar in den letzten 70 Jahren fast verdreifacht. Auch die Niederschlagsmengen verändern sich zunehmend, so dass immer mehr lange, heiße Dürreperioden entstehen. Einer Studie des „Lancet“ zufolge starben im Jahr 2018 etwa 20.000 Menschen in Deutschland an Auswirkungen von Hitze, vor allem ältere Menschen über 65 Jahre sind gefährdet. Städte können einiges tun, um die Auswirkungen der Hitze zu reduzieren und Menschen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder sogar Tod zu bewahren. Dafür benötigt es Hitzeaktionspläne und Hitzeschutzkonzepte. Diese sollen dem Subsidiaritätsprinzip folgend primär von den Kommunen erstellt werden.
Hitzeschutz umfasst dabei nicht nur kurzfristige Schutzmaßnahmen während des konkreten Hitzeereignisses, sondern muss als mittel- und langfristige Anpassungsmaßnahme an sich verändernde klimatische Bedingungen konzipiert und realisiert werden. Hierbei spielen beispielsweise auch gebäudebezogene sowie stadt- und bauplanerische Maßnahmen eine wesentliche Rolle.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar fragt die Stadtverwaltung:
Die Antworten der Stadtverwaltung:
Frage 1: Inwiefern plant die Stadt Weimar die Erarbeitung eines Hitzeschutzkonzeptes?
Antwort: Unter Federführung des Umweltamtes der Stadt Weimar wird eine modellgestützte Klimaanalyse erarbeitet. Ergebnis soll u.a. eine „Planungshinweiskarte Hitze“ sein; einschließlich einer Betroffenheitsanalyse. Im Einzelnen sind folgende Arbeiten umfasst:
- Risikoermittlung und -bewertung in Bezug auf Hitze für das Stadtgebiet,
- Ableitung eines individuellen Maßnahmenkatalogs „Anpassung Hitze“; räumlich-inhaltliche Verknüpfung mit Belastungs-Hot-Spots und/oder Bebauungsstrukturen,
- Beurteilung der Klimasituation im Umfeld von Hitze-sensiblen Nutzungen (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen…)
- Aufzeigen des Entlastungspotenzials der Grün-/ Freiflächen,
- Einbindung von demographischen Informationen in die Raumbewertung und Prioritätsableitung (ggf. Integration weiterer sozio-ökonomischer Daten und Bewertung der Umweltgerechtigkeit)
Darüber hinaus möchten wir auf das Informationsblatt „Hitze – Vorsorge und Selbsthilfe“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hinweisen, in welchem Handlungsempfehlungen für verschiedene Lebensbereiche gegeben werden.
Frage 2: Welche Rolle spielt der Hitzeschutz bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes?
Antwort: Die Fragestellungen zum sommerliche Hitze- und Wärmeschutz sind schon seit Jahren ein wichtiges Kriterium bei der Gestaltung von öffentlichen Freiflächen und Außenanlagen von städtischen Gebäuden und Einrichtungen.
Oberste Priorität hat der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Frisch – bzw. Kaltluftschneisen.
Darüber hinaus muss einer extremen Aufheizung einzelner Stadtgebiete, sog. Hitzeinseln, mit verschiedenen Maßnahmen begegnet werden.
Wie hinlänglich bekannt ist, erreicht man durch Beschattung oder Entsiegelung von Oberflächen und/oder durch das Anlegen von Vegetationsflächen erstaunliche Ergebnisse hinsichtlich der Temperaturregulierung in den heißen Sommermonaten.
Um jedoch gerade in den stark verdichten und urban geprägten Bereichen der Stadt zusätzliche Bäume pflanzen zu können und Flächen zu entsiegeln, benötigt man neben der grundlegenden Akzeptanz dafür auch erhebliche finanzielle Mittel. Für Baumpflanzungen in diesen kritischen Bereichen müssen mittlerweile fast überall zuvor Umverlegungen von Leitungstrassen der Ver- und Entsorger vorgenommen werden und aufwendige Wurzelschutzsysteme errichtet werden. Da die Gehwege und Fahrbahnen weiterhin genutzt werden müssen, kann eine Entsiegelung von Flächen oft nur durch den Rückbau von Stellplätzen erfolgen.
Auch die grundsätzliche Akzeptanz von Baumpflanzungen ist momentan bei weitem noch nicht so ausgeprägt, wie man eigentlich annehmen müsste. Vielfach werden Baumpflanzung immer noch seitens der Anlieger als Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität und als Wertminderung für das anliegende Grundstück empfunden, mit dem Verweis auf Beschattung, Laub und Schmutz. So muss das Grünflächen – und Friedhofsamt aktuell gerade viel Überzeugungsarbeit leisten, damit die Anwohner der Windmühlenstraße die hier geplante Wiederherstellung der straßenbegleitenden Allee akzeptieren.
Frage 3: Inwieweit gibt es Konzepte und Notfallplanungen für die Einrichtung von allgemeinen Hitzeschutzräumen für die Bevölkerung?
Antwort: Es liegen keine derartigen Konzepte oder Pläne vor.
Frage 4: Für welche stationären Einrichtungen in Weimar, insbesondere Alten- und Pflegeheime oder das Klinikum, gibt es Hitzeschutzkonzepte?
Antwort: Der Stadtverwaltung Weimar liegen keine diesbezüglichen Informationen vor.
Frage 5: Welche Hitzeschutzmaßnahmen plant die Stadt an stadteigenen Gebäuden, insbesondere im Bereich Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe?
Antwort: Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist regelmäßig und auch verpflichtend Inhalt jedes Bauprojekts im Rahmen des EnEV-Nachweises.
Die meisten Kindergärten verfügen bereits über außenliegenden Sonnenschutz (das ist der effizienteste Weg). An Gebäuden, an denen aus Gründen des Denkmalschutzes kein außenliegender Sonnenschutz angebracht werden kann, kommen innenliegende Jalousien, Vorhänge, o.ä. in Frage. Lüftungs- oder Kühlungsanlagen sind teuer und energie- und wartungsaufwändig im Betrieb.
Sie sollten erst eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen.
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Anfragen und Anträge ab 2013 sind in der Datenbank erfasst und können über die Blätterfunktion unter Anfragen und Anträge unserer Stadtratsfraktion (siehe links Hauptspalte) gefunden werden.
Alle früheren archivierten Anfragen und Anträge bis 31.12.2012 finden Sie hier:
Anfragen und Anträge 2012
Anfragen und Anträge 2011
Anfragen und Anträge 2010
Anfragen und Anträge 2009