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24.11.21 –
Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 08.12.2021
Der Antrag DS 2018/120/A wirkt auf die Vermeidung von Glyphosateinsätzen auf den Flächen der Stadt Weimar hin. Die Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe und die Gesellschaften mit städtischer Beteiligung verwenden laut einer Antwort auf eine Anfrage aus 2017 kein Glyphosat. Jedoch konnte auf die Frage zum Einsatz von Glyphosaten bei beauftragten Dienstleister*innen dies nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN die Stadtverwaltung zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses aus 2018:
Frage 1: Wurde die glyphosatfreie Bewirtschaftung städtischer Flächen in Weimar durch o. g. Akteur*innen beibehalten? Wurde der Verzicht auf den Einsatz von Glyphosat jeweils schriftlich verankert?
Antwort: Für die Unkrautbekämpfung auf städtischen Flächen wird bereits vollständig auf den Einsatz von Glyphosat verzichtet.
Bei der Erfüllung der umfangreichen Aufgaben im Bereich der städtischen Grünflächenpflege setzt die Stadt Weimar seit langem auch auf die freiwillige Unterstützung ihrer Bürger*innen.
In den zugrundeliegenden Pflegevereinbarungen wurde der Verzicht auf glyphosathaltige PSM ebenfalls entsprechend verankert. In den Vereinbarungen ist unter Absatz 1 entsprechend formuliert: „Nach Stadtratsbeschluss vom 01.07.2018 wird der Beauftragte „… zum vollständigen Verzicht von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen …“ verpflichtet.“
Wie auch schon mit der Stellungnahme zur DS 2017/254/F mitgeteilt, verwendet die WWS GmbH nach wie vor keine glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel. Auch alle durch die WWS GmbH beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind dazu angehalten, keine Pestizide zu verwenden. Entsprechend der abgeschlossenen Dienstleistungsverträge ist die Verwendung von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln/Wuchshemmern nicht gestattet. Es sind ausschließlich mechanische bzw. thermische Mittel anzuwenden.
Frage 2: Wie ist mittlerweile der Einsatz von Glyphosat durch beauftragte Unternehmen geregelt?
Antwort: Der Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln wird vertraglich ausgeschlossen. Die Pflege der Flächen wird manuell durchgeführt.
Frage 3: Wieviel der im Antrag erwähnten Pacht- oder Nutzungsverträge für Grünflächen und landwirtschaftliche Flächen wurden inzwischen mit einer entsprechenden Klausel versehen (Anteil in %, getrennt grob aufgelistet nach Vertragspartnergruppen und Vertragslaufdauer)?
Antwort: Eine prozentuale Angabe zu den Verträgen, in denen entsprechende Klauseln aufgenommen wurden, kann aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Verträge nicht gemacht werden. Eine statistische Erhebung wird nicht geführt. Ab Oktober 2018 wurde bei Neuabschluss/Anpassung von Landpachtverträgen das Verbot des Einsatzes von glyphosathaltigen Stoffen vertraglich fixiert.
Verträge zu landwirtschaftlichen Flächen, die bereits vor Oktober 2018 abgeschlossen wurden, enthielten bereits ebenfalls Regelungen zur Bewirtschaftung und den Einsatz von Düngeund Pflanzenschutzmitteln. Hier wurde vertraglich vereinbart, dass diese nur im gesetzlichen Rahmen angewendet werden dürfen. Der Einsatz von Glyphosaten ist gem. § 1 in Verbindung mit Nr. 27a und b der Anlage 1 der Pflanzenschutzanwendungsverordnung untersagt.
Pachtverträge zu Grünland enthielten überwiegend bereits vor Oktober 2018 ein Verbot zur Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Für städtische Biotopflächen oder Flächen in Schutzgebieten werden Fördermittelverträge geschlossen, die das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ausschließen. Diese
Regelungen werden bei dem Abschluss von Unterverträgen übernommen.
Frage 4: Welche Bemühungen wurden durch die Stadt Weimar und o. g. Partner*innen unternommen, den Verzicht auf glyphosathaltige Mittel auch in der privaten Gartenpflege anzuregen oder dazu aufzufordern?
Antwort: Bei Neuabschlüssen von Gartenpachtverträgen oder Vertragsanpassungen durch die Abteilung Bodenmanagement wird vertraglich vereinbart, dass Düngemittel und chemische Pflanzenbehandlungsmittel nur im umweltverträglichen Rahmen und unter Beachtung staatlicher Vorschriften angewendet werden dürfen. Die Anwendung von Glyphosat wird ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist hier anzumerken, dass die Anwendung von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich (also auf privaten Grünflächen) und auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden (dazu gehören auch die öffentlichen Grünflächen), seit Inkrafttreten der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 8. September 2021 grundsätzlich verboten (siehe z. B. https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faqglyphosat/FAQ-glyphosat_List.html). Damit ist es eigentlich entbehrlich, „den Verzicht auf glyphosathaltige Mittel auch in der privaten Gartenpflege anzuregen“ (siehe Frage 4). Auf befestigten Flächen (Gehwege, Hofflächen, Zufahrten usw.) dürfen ohnehin keine Pflanzenschutzmittel angewendet werden
Kategorie
Anfragen und Anträge ab 2013 sind in der Datenbank erfasst und können über die Blätterfunktion unter Anfragen und Anträge unserer Stadtratsfraktion (siehe links Hauptspalte) gefunden werden.
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Anfragen und Anträge 2010
Anfragen und Anträge 2009