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Anfragen und Anträge unserer Stadtratsfraktion

Anfrage: Erfurter Straße sicher überqueren – Ergebnis Prüfauftrag

20.02.25 –

Anfrage: Erfurter Straße sicher überqueren – Ergebnis Prüfauftrag

 

Im Dezember 2023 verabschiedete der Stadtrat den Prüfauftrag „Mit Sicherheit über die Erfurter Straße am Berkaer Bahnhof“. Darin wird die Stadtverwaltung gebeten, „eine Verbesserung der Querung für Fußgänger*innen in der Erfurter

Straße in Höhe Berkaer Bahnhof, zum Beispiel durch Einrichtung eines Fußgängerüberwegs, zu prüfen und Wege zur Umsetzung vorzuschlagen“. Denn gerade an der erwähnten Stelle ist die Überquerung der Straße durch die unübersichtliche Kombination aus Bushaltestelle, parkenden Autos und Fahrradstreifen besonders schwierig. Dabei ist gerade hier, auf dem Weg zum Einkaufen und zum Bahnhof, zur Schule und zum Kindergarten, eine sichere Querung besonders wichtig. Die Absenkung der Schilder an der Mittelinsel reichen dafür nicht aus.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt daher den Oberbürgermeister:

1. Zu welchem Prüfergebnis kommt die Stadtverwaltung hinsichtlich der möglichen Einrichtung eines Fußgängerüberwegs?

2. Welche weiteren Möglichkeiten zur Verbesserung der Querungssituation wurden geprüft und mit welchem Ergebnis?

3. Wie wurden der Behinderten- sowie der Seniorenbeirat einbezogen, wie im Antrag festgelegt?

4. Wann ist mit einer Verbesserung der Situation vor Ort zu rechnen?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt daher den Oberbürgermeister:


Frage 1: Zu welchem Prüfergebnis kommt die Stadtverwaltung hinsichtlich der möglichen Einrichtung eines Fußgängerüberweges?


Antwort:
Nach Prüfung der nötigen rechtlichen Voraussetzungen (§ 45 StVO, sowie aus den einschlägigen Normen der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ)), kommt die Straßenverkehrsbehörde Weimar zu dem Ergebnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt mit den aktuell vorliegenden örtlichen Voraussetzungen die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) im Bereich der bereits vorhandenen Mittelinsel zum Berkaer Bahnhof abgelehnt werden muss.

Im Details ergibt sich dieses Prüfergebnis wie folgt:
- Die erforderlichen Sichtbeziehungen für und auf die Wartenden sind durch die haltenden Linienomnibusse nicht erfüllt. (Vgl. R-FGÜ Punkt 2.2 Absatz 1).


- Eine zwingende Voraussetzung aus VwV-StVO zu § 26 Fußgängerüberwege, Rn. 3 ist nicht erfüllt  „FGÜ dürfen nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muss.“
Vorliegend haben wir Fahrspur und benutzungspflichtigen Radweg beidseitig. Hier hat die Straßenverkehrsbehörde keinen Ermessensspielraum.


- Es sind keine durchgehenden weiterführenden Gehwege auf der Seite des Berkaer Bahnhofes vorhanden. (VwV-StVO zu § 26 Fußgängerüberwege, Rn. 2)


- Darüber hinaus ist die Nähe zur vorhandenen Lichtzeichenanlage kritisch zu bewerten. (Vgl. VwV-StVO zu § 26 Fußgängerüberwege, Rn. 5)


Ein Fußgängerüberweg, welcher nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht, suggeriert eine Verkehrssicherheit, die es nicht gibt. Gerade bei mangelnden Sichtbeziehungen muss der Fußgänger schauen, ob er sicher die Straße queren kann. Ein FGÜ verleitet erfahrungsgemäß manchen Fußgänger dazu, sich aufgrund seiner Bevorrechtigung darauf zu verlassen, dass Fahrzeugführer anhalten, was dazu führen kann, dass die Straße betreten wird, ohne dass auf die herannahenden Fahrzeuge geachtet wird. Die Einrichtung eines FGÜ in Kombination mit mangelnden Sichtbeziehungen und dem Erfordernis zum Queren von 2 Fahrbahnen pro Richtung stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, weswegen ein FGÜ unter Berück-sichtigung der momentan vorhandenen Gegebenheiten an dieser Stelle abzulehnen ist.
Die Auswertung aller vorliegenden Unfallzahlen in diesem Bereich zeigt, dass hier kein Unfallschwerpunkt besteht. In Rücksprache mit der zuständigen Polizeiinspektion Weimar hat es seit Aufzeichnung der Unfalldaten lediglich im Jahre 2016 einen Verkehrsunfall im Bereich der Mittelinsel der Erfurter Straße gegeben, bei welchem der Fußgänger unvermittelt auf die Straße trat.


Frage 2: Welche weiteren Möglichkeiten zur Verbesserung der Querungssituation wurden geprüft und mit welchem Ergebnis?


Antwort:
In Anbetracht des Prüfergebnisses der Bestandssituation stellt sich heraus, dass ohne umfassende verkehrsplanerische Gesamtbetrachtung des besagten Abschnittes der Erfurter Straße keine Einrichtung einer gesicherten Querungsstelle möglich ist. Eine solche weiterführende Betrachtung der Gesamtsituation müsste im Rahmen eines Planungsauftrages extern vergeben werden.
Um dennoch kurzfristig Verbesserungsmöglichkeiten, z.B. mit temporären Maßnahmen wie provisorischen Leitelementen bzw. Markierungen, prüfen zu können, soll in einem nächsten Schritt die Bestandssituation mittels Zählung aller Verkehrsarten und Definition der Hauptquerungsstellen erfolgen.


Frage 3: Wie wurden der Behinderten- sowie der Seniorenbeitrat einbezogen, wie im Antrag festgelegt?


Antwort:
Im Rahmen der geplanten Aufnahme der Bestandsituation werden auch die Beiräte bzgl. ihrer Erfahrungen mit der dortigen Situation einbezogen.


Frage 4: Wann ist mit einer Verbesserung der Situation vor Ort zu rechnen?


Antwort:
Eine verkehrsplanerische Gesamtbetrachtung des Bereiches Erfurter Straße ist eher als mittelfristiges Projekt einzustufen. Zunächst müsste ein Planungsauftrag unter Berücksichtigung der weiteren gesamtstädtischen Aufgaben und Projekte in einem Haushalt finanziell untersetzt werden.
Die Verwaltung orientiert sich jedoch zunächst auf die Prüfung temporärer Maßnahmen, deren Umsetzung selbstverständlich ebenfalls finanziell untersetzt werden muss.

Kategorie

Anfragen und Anträge | Verkehr | Weimar Fraktion

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