Anfragen und Anträge unserer Stadtratsfraktion

Anfrage: Auswertung der Durchführung der Landtagswahl in Weimar

23.10.24 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 06.11.2024

2024 war ein Superwahljahr. Vor allem organisatorisch gab es für den neuen Wahlleiter und sein Team viel zu stemmen, um den fast 51.000 Wahlberechtigten die Stimmabgabe zu ermöglichen. Rückblickend gilt es nun, die organisatorische Durchführung zu evaluieren und eventuelle Lehren für die Bundestagswahl zu ziehen.

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN fragt daher den Oberbürgermeister:

  1. Wie bewertet die Stadtverwaltung insgesamt die organisatorische Durchführung der Wahlen?

  2. Welche Bilanz zieht die Stadtverwaltung angesichts des neu eingeführten Onlinetools zur Beantragung von Briefwahl?

  3. Wie soll künftig gewährleistet werden, dass die Adresse der Wahllokale auf den Wahlscheinen abgedruckt ist?

  4. Welche Wahllokale müssen aus Sicht der Stadtverwaltung prioritär barrierearm ausgebaut werden?

 

Die Stadtverwaltung antwortet dazu

 

Auswertung der Durchführung der Landtagswahl in Weimar

2024 war ein Superwahljahr vor allem organisatorisch gab es für den neuen Wahlleiter und sein Team viel zu stemmen, um den fast 51.000 Wahlberechtigten die Stimmabgabe zu er möglichen. Rückblickend gilt es nun, die organisatorische Durchführung zu evaluieren und eventuelle Lehren für die Bundestagswahl zu ziehen.

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN fragt daher den Oberbürgermeister:

Frage 1: Wie bewertet die Stadtverwaltung insgesamt die organisatorische Durchführung der Wahlen?

Antwort: Bei der Durchführung der Landtagswahl 2024 gab es bis auf kleine Vorkommnisse keine Stö rungen am Wahltag. Bei diesen Vorkommnissen handelte es sich insbesondere um zu entfer nende Wahlwerbung aus der näheren Umgebung der Wahllokale. Diese mussten durch städ tische Mitarbeiter, mehrfach auch durch die Mithilfe der Feuerwehr, wenn es sich um beson ders große Aufsteller auf Grünflächen handelte, entfernt werden. Im Rahmen der Landtagswahl waren Probleme mit der Briefzustellung durch die Deutsche Post zu verzeichnen. Einige Wähler und Wählerinnen erhielten, trotz rechtzeitigen Absendung durch das Wahlbüro, ihre Briefwahlunterlagen nicht. Es erfolgt im Nachgang zur Wahl derzeit eine Aufarbeitung dieses Problem mit der Deutschen Post.

Vor allem in den Briefwahllokalen waren zu diesem Wahltermin viele Wahlbeobachter/innen zugegen. Durch den Wahlstab wurde im Rahmen der Landtagswahl zur Verbessrung der Barrierefreiheit erstmals eine Zusammenlegung der Wahllokale Pestalozzi Grund- und Regelschule vorge nommen. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der einzelnen Wahllokale wurden Wegweiser aufgestellt und Auszubildende der Stadtverwaltung als Ansprechpartner für die Wähler/Wäh lerinnen eingesetzt. Diese Änderung wurde durch die Wählenden gut angenommen. Allen Mitarbeitenden bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen und auch den Wahl helfenden in den Wahllokalen ist für ihren Einsatz zu danken.

Frage 2:  Welche Bilanz zieht die Stadtverwaltung angesichts des neu eingeführten Onlinetools zur Beantragung von Briefwahl?

Antwort: Zur Landtagswahl wurden insgesamt 13.765 Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen gestellt, davon 6.438 über das Briefwahlportal. Dabei konnten durch die Wählerin/den Wähler 2 Möglichkeiten genutzt werden, nämlich die Nutzung des QR-Codes oder die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte hat eigenständig das Formular im Portal ausgefüllt. Insgesamt ergibt dies für die Nutzung des Briefwahlportals eine Quote von 46,77%. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Nutzung des Onlinetools konnte ein reger Ge brauch durch die Wahlberechtigten verzeichnet werden. Hinweise zur Handhabung des Onli netools durch die Wähler und Wählerinnen wurden aufgegriffen und werden entsprechend umgesetzt. So soll bei kommenden Wahlen für die Wählenden im Rahmen einer Eingangsbe stätigung besser nachvollziehbar sein, ob der Antrag auf Briefwahl über das Portal erfolgreich übermittelt wurde.

Frage 3: Wie soll künftig gewährleistet werden, dass die Adresse der Wahllokale auf den Wahlscheinen abgedruckt ist?

Antwort: Bei kommenden Wahlen wird dieses Problem nicht mehr auftreten. Im laufenden Jahr wurde hier das Fehlen einer Angabe übersehen. Alle Bereiche sind für kommende Prüfungen sensi bilisiert und werden dieses Problem besonders beachten.

Frage 4: Welche Wahllokale müssen aus Sicht der Stadtverwaltung prioritär barrierearm ausgebaut werden?

Antwort: In der Auswahl der Wahllokale ist ein entscheidender Faktor die Barrierefreiheit eines Wahllo kals. Dabei werden öffentliche Einrichtungen immer bevorzugt ausgewählt. Die Verwaltung sieht für folgende Standorte einen barrierefreien Ausbau der Wahllokale an öffentlichen Einrichtungen als empfehlenswert (zum Realisierungszeitraum lässt sich hier bis lang keine Konkretion vornehmen):

 Gemeindehaus Legefeld, Legefelder Hauptstraße 18 würde die Grundschule Lege feld als Wahllokal ablösen (Planung abgeschlossen, Warten auf Förderzusage LEADER),

 SBBS F.J. Bertuch, Röhrstraße 19 (WWS),

 Gemeindehaus Gaberndorf, Daasdorfer Str. 19 (noch keine Planung vorliegend; Wunsch aus OT hierzu bekannt; nach städtischer Einschätzung sinnvolle Maßnahme),

 Hofatelier Niedergrunstedt, Schulweg (noch keine Planung vorliegend; Wunsch aus OT hierzu bekannt; nach städtischer Einschätzung sinnvolle Maßnahme, die auch im GEK angemeldet wurde, für welches jedoch keine Mittel bewilligt wurden),

 Goethegymnasium, Amalienstraße 4 (WWS) 3 In Taubach wird künftig im Gemeindesaal im Kirchplatz 6a gewählt, dort ist ein Plattformlift vorhanden, so dass zur nächsten BTW ein barrierefreier Zugang gewährleistet wird.

Frage 5: Wie gut war die Abdeckung mit Wahlhelfer*innen?

Antwort: Für drei Wahlen im Jahr 2024 wurden jeweils zwischen 650 und 800 Wahlhelfer vom Landes wahlleiter vorgeschrieben. Dies entspricht einer Besetzung mit 8 bis 10 Wahlhelfern je Wahl lokal. Die Besetzung der Wahllokale in diesem Umfang hat sich bewährt und soll zukünftig beibehalten werden. Aufgrund kurzfristiger Absagen (z. B. am Wahltag erfolgte Krankmeldung) konnte die Mindest besetzung im Rahmen der Landtagswahl nicht in allen Wahllokalen erreicht werden. Zum Teil konnte durch die Stadtverwaltung mit zum Ersatz bereitstehenden Wahlhelfer/innen die Besetzung der Wahllokale in vollem Umfang gewährleistet werden. In kleinen Wahllokalen hat der krankheitsbedingte Ausfall von Wahlhelfern/innen aus unserer Sicht zu keinen nennens werten Verzögerungen im Wahlablauf geführt. Zur Landtagswahl waren 641 Wahlhelfer /innen im Einsatz.

Es war im Gegensatz zur Kommunalwahl eine geringere Anzahl an Wahlhelfer/innen erforderlich, da die Anzahl der Briefwahl lokale von 20 auf 15 reduziert wurde. Die Wahlhelferakquise für die Landtagswahlen gestaltete sich insgesamt weniger schwierig als bei den vorangegangenen Wahlen. Zur Gewinnung von Wahlhelfenden wurde schon zeitig u. a. im Rathauskurier, auf der Internetseite der Stadt Weimar, auf Plakaten in der Stadtverwaltung und in Stadtbussen geworben. Darüber hinaus konnte durch die Anhebung der Auf wandsentschädigung für die Wahlhelfer und Wahlhelferin der erhoffte Anreiz zur Übernahme des Ehrenamts gesteigert werden. Das Verhältnis der eingesetzten verwaltungsinternen zu externen Wahlhelfenden war nahezu gleich.

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