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12.03.13 –
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt folgende Änderungen in den Planungsrechtlichen Festsetzungen:
5.1. ändern in:
... Pro Grundstück sind Nebenanlagen mit einer Bruttofläche von maximal 10qm Umbauten Raum bis zu einer Höhe von 1,50m zulässig.
Alle Nebenanlagen müssen begrünt werden.
6.6. ergänzen um:
Pro Wohneinheit ist maximal ein Stellplatz oder eine Garage zulässig.
15.1. ändern in:
Die maximale Höhe der Einfriedungen beträgt 1,50m.
Einfriedungen sind im gesamten Gebiet nur als natürliche Hecken oder hintergrünte temporäre Metalldrahtzäune auszuführen.
Ergänzung um neuen Punkt:
Die Planstraße A ist niveaugleich ohne Unterschiede in Höhe, Material und Farbe und ohne Unterteilung in Fahr- und Fußweg auszuführen.
Als Hauptmaterial wird eine sandgeschlämmte Decke in Grautönen verwendet.
Kategorie
Anfragen und Anträge ab 2013 sind in der Datenbank erfasst und können über die Blätterfunktion unter Anfragen und Anträge unserer Stadtratsfraktion (siehe links Hauptspalte) gefunden werden.
Alle früheren archivierten Anfragen und Anträge bis 31.12.2012 finden Sie hier:
Anfragen und Anträge 2012
Anfragen und Anträge 2011
Anfragen und Anträge 2010
Anfragen und Anträge 2009