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27.09.21 –
Pressemitteilung, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Weimarer Stadtrat, 27.09.2021
Zum International Safe Abortion Day am Dienstag, dem 28.09.2021, erklärt Ann-Sophie Bohm, Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Weimarer Stadtrat:
"Seit 150 Jahren wird Frauen ein wesentliches Recht auf Selbstbestimmung in einer sehr persönlichen Angelegenheit genommen, nämlich eine Schwangerschaft auszutragen oder nicht. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch noch immer eine Straftat, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft wird. Dieses Bild einer Frau als Brutkasten ist genauso antiquiert wie der Paragraf selbst. Damit wird Frauen seit 150 Jahren abgesprochen, eigenmächtig gut abgewogene Entscheidungen treffen zu können. Mit dieser Bevormundung und Entmündigung muss endlich Schluss sein!"
"Gynäkolog*innen ist es noch immer verboten, auf ihrer Website oder in einem Flyer darüber zu informieren, dass sie Abbrüche vornehmen. Damit bleibt auch der Zugang zu notwendigen Informationen im Fall einer ungewollten Schwangerschaft erschwert und intransparent. Dabei ist eine ungewollte Schwangerschaft schon belastend genug. Wir freuen uns daher sehr, dass der Oberbürgermeister unseren Antrag übernommen hat und die städtische Website ab sofort einen Link zu einer Liste von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen bereitstellt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit leistet die Stadt ihren Beitrag zu einer besseren Betreuung von ungewollt Schwangeren", so Bohm.
Mehr Informationen:
Website der Stadt Weimar
: www.weimar.de/leben/soziales-und-gesundheit/familie/schwangerschaft/
Grüner Antrag: "Informationsbereitstellung zum Thema Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StBG)", 05.05.2021
Der Stadtrat beschließt: „Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister auf der Internetpräsenz der Stadt W eimar in der Rubrik Soziales und Gesundheit im Unterpunkt Schwangerschaft neben der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle auch Informationen zum Abbruch von Schwangerschaften in geeigneter Weise und möglichst niedrigschwellig bereitzustellen. Dies kann beispielsweise über eine Verlinkung der von der Bundesärztekammer geführten Liste über Praxen, Kliniken und medizinische Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, geschehen.“
Begründung: Über eine Abschaffung des §219a StGB wird seit Jahren bundesweit diskutiert. Während eine Entscheidung auf Bundesebene noch immer blockiert wird, handeln Städte überall in der Republik. Die Städte Hamburg, Hannover, Berlin, Potsdam und zuletzt auch Leipzig haben Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Praxislisten, welche diese durchführen, auf ihren offiziellen Internetauftritten veröffentlicht. Im Jahr 2021 ist es nun für Weimar an der Zeit, seiner Verantwortung gerecht zu werden. Die Informationen werden wertfrei zur Verfügung gestellt, weshalb sich gemäß § 219 StGB kein Vermögensvorteil für die Stadt Weimar ergibt.Der Bundesverband der Frauenärzte stellte im Februar 2018 klar: „Ein freier Bürger muss in einem Rechtstaat jederzeit freien Zugang zu allen für ihn relevanten Informationen haben. Dazu gehören ärztliche Informationen über medizinische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. Für Frauen schließt dies das Recht ein, Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und medizinischen Belange eines Schwangerschaftsabbruches ohne Einschränkungen und Hindernisse zu erlangen. Sachgerechte medizinische Information darf nicht unter Strafe stehen. Der Berufsverband der Frauenärzte unterstützt die Aufhebung des §219a, damit betroffene Frauen ihr Recht auf freien Zugang zu für sie relevanten medizinischen Informationen wahrnehmen zu können.“ (BVF 2018).
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