Antrag: Veränderungssperre beabsichtigtes B-Plangebiet

Anfragen und Anträge, Gemeinsamer Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 27.04.2016

13.04.16 –

Gemeinsamer Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 27.04.2016    

Der Stadtrat beschließt:
Für das in der DS … beschriebene Stadtgebiet wünscht der Stadtrat bis zum Beschluss des Bebauungsplanes keine Veränderungen.

Die Stadtverwaltung wird daher gebeten, kurzfristig die entsprechenden Maßnahmen im Sinne des § 14 BauGB einzuleiten und dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage zu einer Veränderungssperre zum Beschluss vorzulegen.

Die Verwaltung wird ebenso gebeten, bis zum Beschluss der Satzung im Sinne des § 15 BauGB alle Baugesuche zurückzustellen.

Die Verwaltung wird ferner gebeten, alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Erreichung der Ziele dieser Drucksache gefährden.

Begründung:
Die Antragsteller wünschen für das Gebiet, welches grob begrenzt wird durch die Erfurter Str./B 85, Damaschkestr., Paul- Schneider-Str. und Martersteigstraße, bzw. deren gedachte Verlängerung in Richtung Erfurter Str. bis zur Einmündung der Peter-Cornelius-Str., die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der vorliegende Antrag korrespondiert mit dem Antrag in der DS … und bezieht sich direkt auf jenen.

Es gilt, die im Baugesetzbuch gegebenen Instrumente zugunsten der Planungshoheit der Kommunen zu nutzen. Das Gebiet ist zunächst im ganzen neu zu beplanen. Erst danach sollen Veränderungen des Gebietes durch Umsetzung der Planungen möglich sein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, weimarwerk bürgerbündnis

 

 

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Anfragen und Anträge | Stadtentwicklung und Bauen