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03.05.17 –
Anfragen und Anträge, Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, eingereicht zur Stadtratssitzung am 17.05.2017
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt: zu prüfen, wie und unter welchen finanziellen, technischen bzw. baulichen Rahmenbedingungen eine Sanierung bzw. ein Umbau des Gemeindehauses in der Daasdorfer Straße 19 in Gaberndorf realisierbar ist. Dabei sollen u.a. auch die Möglichkeiten der Nutzung von Fördermitteln der Europäischen Union, z.B. mit dem LEADER-Programm, ggf. erneut, intensiv geprüft werden.
Der Prüfbericht wird dem Stadtrat und dem Ortsteilrat bis zum Herbst diesen Jahres vorgelegt. Es sollen dabei Umsetzungsvarianten diskutiert werden sowie mögliche konkrete Umsetzungen mit Zeitplanung vorgeschlagen werden. Eine Darstellung der derzeitigen Kosten- und Finanzierungsstruktur sowie Überlegungen zu künftigen Kosten des Hauses und deren nachhaltige Finanzierung sollten auch im Bericht enthalten sein, sie dienen folgend als Grundlage für weitere Beschlüsse zur Umsetzung der Sanierung bzw. des Umbaus in Gaberndorf.
Begründung:
Seit Jahren gibt es Bemühungen in Gaberndorf, das Gemeindehaus zu sanieren bzw. umzubauen. Ortsbürgermeister, Ortsteilrat und Bürgerschaft renovieren derzeit in Eigenregie den Versammlungsraum. Größere Maßnahmen/Investitionen in Umbauten und eine durchgängige Sanierung sind für die weitere Nutzung des Hauses in der Daasdorfer Straße trotzdem unerlässlich. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnte sich bei einem Vor-Ort-Besuch davon überzeugen.
Gemeindehäuser können mit einer durchmischten und durchdachten Nutzung erheblich zum schönen Leben in den Ortsteilen der Stadt beitragen. Sie sind der Treffpunkt des Dorfes, häufig Mittelpunkt des öffentlichen Interesses - sie werden so zu Dorfgemeinschaftshäusern.
Viele unserer dörflichen Ortsteile haben sanierte oder umgebaute Gemeindehäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, auch Gaberndorf sollte entsprechend eines bekommen. Den Weg dahin, unter möglichst breiter Nutzung von Fördermitteln, des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union, gilt es zu ergründen und aufzuzeigen. Dem dient dieser Antrag.
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