Antrag: Initiierung eines Planungsprozesses für das Quartier "ehem. Polizei und Strafanstalt"

Anfragen und Anträge,  Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Stadtratssitzung am 24.09.2014

16.09.14 –

Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Stadtratssitzung am 24.09.2014

Der Stadtrat beschließt:

Mit dem Auszug der Jugendarrestanstalt im Sommer 2014 bedarf ein großes städtisches Gebiet in der Nördlichen Innenstadt, begrenzt durch die C.-v.-Ossietzky-Str., E.-Thälmann-Str., Meyerstr. und Kohlstraße, einer neuen Entwicklungsperspektive. In diesem Sinne werden nachfolgende Punkte abzuarbeiten sein:

1. Für das oben umrissene Stadtquartier wird zur Entwicklung einer künftigen Nutzungsstrategie ein Zielgruppenbeteiligungsverfahren initiiert, welches die Ziele des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Weimar 2030“ aufgreift. Dabei wird neben den künftigen Nutzungsoptionen für die im Quartier vorhandenen Immobilien auch auf künftige Entwicklungspotentiale vorhandener Freiflächen (etwa zur Versorgung mit Spiel- und Freiflächen, Sportanlagen, soziale Dienstleistungen, Wohnen etc.) eingegangen.

2. Die Stadtverwaltung erarbeitet und stimmt mit dem für Stadtentwicklung zuständigen Fachausschuss ein Durchführungskonzept bis Mitte November 2014 ab. Das Durchführungskonzept enthält Aussagen zur Anwendung verschiedener Beteiligungsformate sowie Durchführungszeiträumen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass für eine BürgerInnenbeteiligung nötige Daten vorab aus den Beständen der Stadtverwaltung aufbereitet und über das Internet zur Verfügung gestellt werden.

3. Das Beteiligungsverfahren soll in enger Abstimmung mit den Grundstücks- und Immobilieneigentümern und den bisherigen Nutzerinnen und Nutzern („other music academy“)der im Quartier betroffenen Liegenschaften erfolgen. Das Verfahren soll bis Ende März 2015 abgeschlossen sein.

4. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens erstellt die Stadtverwaltung bis Ende April 2015 einen Auswertungsbericht für den Stadtrat. Dieser enthält neben Umsetzungsmöglichkeiten zusätzlich Aussagen zu möglichen weiteren Planungsabsichten seitens der Stadtverwaltung.

5. Im Anschluss leitet die Stadtverwaltung unter Beteiligung des Stadtrates die notwendigen Schritte zur planerischen Umsetzung der Ergebnisse ein. Ziel ist es dabei, soweit rechtlich möglich, im Anschluss ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

6. Im Rahmen der Entwicklung des Konzeptes ist darauf hinzuarbeiten, ein für die IBA geeignetes Projekt zu formulieren und zu gegebener Zeit einzureichen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD

 

Abstimmung SRS 24.09.2014

Zustimmung - Ja: 25, Neine: 1, Enthaltungen: 10

 

 

Kategorie

Anfragen und Anträge | Stadtentwicklung und Bauen

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