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27.02.23 –
Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 15.03.2023
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den weiteren Verfall des Volkshauses zu stoppen und damit das Haus als Kulturdenkmal und historischen Ort zu erhalten.
Wenn Gespräche mit den Eigentümer*innen kurzfristig nicht zum Erfolg führen, muss eine Überführung in öffentliches Eigentum mit dem Zweck der Erhaltung des Hauses als letztes Mittel ergriffen werden. Der Oberbürgermeister wird gebeten, hierfür – gegebenenfalls in Kooperation mit dem Land oder anderen öffentlichen Stellen – zeitnah und zielgerichtet tätig zu werden.
Begründung:
Erneut und zum wiederholten Male hat es im Weimarer Volkshaus in der Friedrich-Ebert-Straße gebrannt, Brandstiftung und andere Fälle von Vandalismus häufen sich. Seit – spätestens 2009 – jede öffentliche Nutzung eingestellt wurde, verfällt das Haus zusehends. Es ist dringend notwendig, alle verfügbaren Maßnahmen zum Erhalt des Hauses zu ergreifen.
Sollte es allen Bemühungen zum Trotz innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Einigung mit den Eigentümer*innen des Hauses geben, muss eine Enteignung und Rückführung in eine der Stadtgesellschaft dienlichen Nutzung als ultima ratio angestrebt werden.
Die Rückführung des Schlosses Reinhardsbrunn in öffentliches Eigentum kann hier als Beispiel dienen. Entscheidend ist: es muss schnellstmöglich getan werden, sonst wird das Kulturdenkmal Volkshaus nicht mehr zu retten sein. Das wäre ein schwerwiegender Verlust für Weimar, steht das Haus doch exemplarisch dafür, dass Weimar eine Geschichte hat, die über Klassik, Bauhaus und Buchenwald hinausgeht.
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