Anfrage: Baugenehmigungsverfahren für das großflächige Einzelhandelsvorhaben am Standort Damaschkestraße

Anfragen und Anträge, Gemeinsame Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 15.06.2016

01.06.16 –

Gemeinsame Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 15.06.2016

Laut Pressemeldungen plant die Saller Bau GmbH bzw. dessen Eigentümer Josef Saller am Standort Damaschkestraße den Bau bzw. Betrieb von Einzelhandelsflächen von mind. 1.700 m². Hierfür wurde gemäß Presse seitens der Bauaufsichtsbehörde bereits eine Baugenehmigung erteilt.

Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten. Bei der Berechnung der Verkaufsfläche sind auch die Thekenbereiche, die vom Kunden nicht betreten werden dürfen, der Kassenvorraum sowie z.B. auch ein Windfang, einzubeziehen.

Für den Standort Damaschkestraße liegt noch kein Bebauungsplan vor. Daher muss die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB bewertet werden. Demnach dürfen von den zu beurteilenden Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein. Ausnahmen davon sind zwar zulässig, jedoch nicht für Einzelhandelsbetriebe, die die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen oder schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden haben können.

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis fragen den Oberbürgermeister an:

  1. Welche Prüfungen hinsichtlich der Auswirkungen des geplanten Vorhabens (Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf Verkehr, auf Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich entsprechend §11 (3) Satz 1 BauNVO, auf Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden etc.) wurden für die Erteilung der Baugenehmigung vorgenommen und mit welchen Ergebnissen?
  2. Welche Rahmenbedingungen haben sich seit 2010 im zentralen Versorgungsbereich des Nahversorgungszentrums für das Wohnquartier „Leonhard-Frank-Straße“ so verändert, dass eine massive Abweichung von den Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes 2009 („Angebotsergänzung durch eine Fleischerei, einen Drogeriemarkt, ein Blumengeschäft und einen Presseshop. Die vier Geschäfte sollten zusammengenommen eine maximale Verkaufsfläche von 650 m² nicht überschreiten“) für notwendig gehalten wird?

 

 

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