Anfrage: Weimarer Konzeptvergabe

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 07.12.2022

23.11.22 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 07.12.2022

Vier Jahre nach Inkrafttreten des Grundsatzbeschlusses zur Vergabe von städtischen Immobilien und Grundstücken - Konzept vor Preis (2018/53a) - rücken Fragen nach Bewertung des bisherigen Vorgehens und der Weiterentwicklung in den Vordergrund.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt dazu den Oberbürgermeister:

  1. Bei welchen Grundstücken bzw. Immobilien der Stadt fand der Grundsatzbeschluss zur vorrangigen Vergabe von städtischen Immobilien und Grundstücken nach dem besten Konzept bisher Anwendung und wie wurden dabei Grundstück bzw. Immobilien jeweils vergeben (Verkauf, Pacht, andere Nutzungsformen)?
  2. Wie oft und ggf. für welche Grundstücke wurden nach den im Beschlusstext vorgesehenen Ausnahmen (nach § 8 Absatz 3 der Hauptsatzung (Geschäfte der laufenden Verwaltung), nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, für gewerbliche Liegenschaften (Vermarktung Amt für Wirtschaft und Märkte) oder mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts) Grundstücke und Immobilien vergeben? (Bitte jeweils für die fünf Spiegelstriche von Januar 2020 bis Dezember 2022 die betroffenen Immobilien/Grundstücke und die Form der Vergabe auflisten.)
  3. Im Grundsatzbeschluss heißt es: „Das Verfahren nach Konzept soll auch, soweit rechtlich möglich, bei Miteigentum, Eigenbetrieben und Beteiligungen der Stadt Weimar angewandt werden.“ Wie oft fand der Grundsatzbeschluss bei Grundstücken und Immobilien der städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungen Anwendung, wie oft wurde er nicht angewandt und wenn nein, warum nicht? (Bitte Angaben von Januar 2020 bis Dezember 2022.)
  4. Bei welchen konkreten Fällen plant die Stadtverwaltung in den nächsten Jahren von der Vergabe nach Konzept abzuweichen und warum?

Antwort aus der Stadtratssitzung am 7.12.2022:

https://ratsinfo.weimar.de/buergerinfo/getfile.php?id=35372&type=do

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Anfragen und Anträge | Stadtentwicklung und Bauen