Anfrage: Aktueller Stand 5G-Netzausbau in Weimar

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 08.12.2021

24.11.21 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 08.12.2021

In der Stadtratssitzung am 04.12.2019 wurde die Anfrage „5G –Netzausbau in Weimar“ beantwortet. Inzwischen sind zwei Jahre vergangen und von der nächsten digitalen Generation ist in Weimar noch nicht viel sichtbar.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt die Stadtverwaltung:

Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand des Ausbaus der 5G-Infrastruktur in Weimar?
Antwort: Der Ausbau der 5G-Infrastruktur ist keine kommunale Aufgabe. Die Beantwortung dieser Anfrage durch die Stadtverwaltung kann daher nur auf der Grundlage der allgemein zugänglichen Informationen der Netzbetreiber, kommunaler Spitzenverbände und Bundesministerien erfolgen. Die Stadtverwaltung hat dem Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 05.05.2020 eine gemeinsame Information des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zur Verfügung gestellt, welche den 5G-Mobilfunkausbau umfassend darstellt.
Die 5G-Netzabdeckung für Weimar ist bis auf wenige Funklöcher in überwiegend unbebauten Außenbereichen vollständig. Sie kann auf den Internetseiten der Netzbetreiber Deutsche Telekom AG, Telefonica Deutschland Holding AG, Vodafone GmbH und die 1&1 Drillisch AG abgerufen werden.

Frage 2: Welche vertraglichen Regelungen zwischen den beteiligten Mobilfunkbetreibern und kommunalen Spitzenverbänden gibt es inzwischen? Welche weiteren Verhandlungen laufen dazu?
Antwort: Die Mobilfunkvereinbarung aus dem Jahr 2001 zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze („Mobilfunkvereinbarung“) wurde mit Stand 08.06.2020 fortgeschrieben. Über weitere vertragliche Regelungen sowie weitere Verhandlungen hat die Stadtverwaltung keine Kenntnis.

Frage 3: Welche Vereinbarungen mit Netzbetreibern etc. wurden bisher getroffen, um die Bürger*innen rechtzeitig und ausreichend zu informieren und dadurch die Akzeptanz der u.U. in den Lebensalltag einwirkenden Maßnahmen zu steigern? Welche sind noch geplant?
Antwort: Die Information der Bürgerschaft mit dem Ziel, Akzeptanz des Netzausbaus zu schaffen, ist Aufgabe der Mobilfunknetzbetreiber, keine kommunale Aufgabe

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