Änderungsantrag zu DS 120/2013 Bebauungsplan "Hinter der Badestube"  

Anfragen und Anträge, 03.09.2013

03.09.13 –

Der Stadtrat beschließt:

Der Bebauungsplan der DS 120/2013 soll in folgendem Punkt geändert werden:
Im  Bebauungsplan wird festgeschrieben, dass die Baukörper keine Garagen, Carports oder sonstige PKW-Stellflächen im Erdgeschoss enthalten dürfen.

Begründung:

Das Bebauungsgebiet befindet sich unmittelbar neben dem Weltkulturerbe Herderkirche und im gesamten Gebiet um den Herderplatz sind Garagen oder Carports untypisch und würden daher dem Charakter und der Qualität des städtischen Raumes der historischen Innenstadt widersprechen.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach innerstädtischen Altbauwohnungen – auch ohne PKW-Stellplätze – und dem stark wachsenden Angebot von Carsharingangeboten in der Innenstadt, ist zu erwarten dass solche städtebaulichen Qualitäten die Vermarktung nicht negativ beeinflussen werden.

Kategorie

Anfragen und Anträge | Stadtentwicklung und Bauen

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