Menü
27.05.15 –
Gemeinsamer ÄnderungsAntrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 10.06.2015
Drucksachen -Nr.: 382 a/2014
Der Stadtrat beschließt:
Der Bebauungsplanentwurf B KAS 01 wird in seinen planerischen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung dahingehend angepasst, dass für die Bauflächen WA 2 und WA 4 die bislang festgelegten Traufhöhen in ihren Minimalwerten auf 9,0 m festgelegt werden.
Für die Bauflächen WA 2, WA 4, WA 8 und WA 9 werden die Festlegungen über die Bauweise aufgehoben.
Die durch den Bebauungsplan zu überplanende Fläche wird auf die gesamte Fläche der Lützendorfer Strasse ausgeweitet.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wird im Rahmen einer vorgezogenen Bürgerinformation der Allgemeinheit vorgestellt und den städtischen Gremien kurzfristig zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Bei der Erschließung eines neuen Baugebiets gibt es ein Interesse der Stadt Weimar, eine möglichst große Anzahl von Wohnungen zu realisieren zu können. Im Hinblick auf die Hängigkeit des Geländes im Bereich des Bebauungsplans ist es möglich und sinnvoll, die Bestimmungen zur Traufhöhe so zu gestalten, dass eine drei- bis vierstöckige Bebauung ermöglicht wird.
Weiterhin liegt es im fiskalischen Interesse der Stadt Weimar bereits im Bebauungsplan dafür Sorge zu tragen, dass die komplette „Lützendorfer Straße“ vom Kreuzungsbereich „Filzweidenweg“ bis zum Kreuzungsbereich „Ettersburger Straße“ instand gesetzt wird. Dass dies unter Freistellung der Stadt Weimar von den Kosten erfolgt, erscheint im Hinblick darauf, dass die zu bebauenden Flächen im Wesentlichen in der Hand eines Eigentümers liegen, sachgerecht. Das Vorhaben ist kurzfristig umzusetzen, da Mangel an geeigneten Bauflächen in Weimar besteht und derzeit günstige Rahmenbedingungen für Bauinvestitionen vorliegen.
28.04.15
Kategorie