Internationaler Tag der kulturellen Vielfalt - Kultur ist keine Ware - Kultur braucht kein TTIP

Hintergrundinformationen

Die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts lassen sich nur gemeinsam lösen. Handelsabkommen können ein Weg sein, daran zu arbeiten – wenn sie die richtigen Schwerpunkte setzen und Staaten nicht gegeneinander ausspielen. All das hat TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) auch zwei Jahre nach Beginn der Verhandlungen nicht erkennen lassen.

Auch wenn die Bundesregierung gern das Gegenteil behauptet: TTIP  könnte sich durchaus auch auf den Kulturbereich auswirken. Denn anstatt einer Generalausnahme für kulturelle Dienstleistungen ist bisher nur eine Ausnahme des „audiovisuellen Sektors“ vorgesehen. Die öffentliche Kulturförderung (z. B. für Theater, Orchester, Musikschulen) ist in der EU stark ausgeprägt, in den USA kaum vorhanden. Auch gilt es in Europa, die Einhaltung völkerrechtlich bindender Verträge zum Schutz der kulturellen Vielfalt zu achten. Aus diesem großen Unterschied folgt, dass Europa durch TTIP in Kulturfragen viel zu verlieren, aber kaum etwas zu gewinnen hätte.

Auch für Kommunen kann TTIP gravierende Auswirkungen haben. Es gilt, dafür Sorge zu tragen, dass Kommunen auch in Zukunft das Leben vor Ort mitgestalten können. Dafür müssen sie handlungsfähig bleiben. Diese Handlungsfähigkeit darf mit TTIP nicht beschränkt werden. Momentan aber sind öffentliche Dienstleistungen - ebenso wie der Kulturbereich - nicht prinzipiell vom TTIP-Verhandlungsmandat ausgenommen.

Grundsätzlich verfolgt TTIP bei den Dienstleistungen einen Negativlistenansatz. Konkret heißt das, dass alle Dienstleistungen, die nicht liberalisiert werden sollen, in Anhängen aufgelistet werden müssen. Was dort nicht enthalten ist, darf in Zukunft nicht mehr allein öffentlich geregelt werden.Die Gefahr ist groß, dass Dienstleistungen der Kommunen nicht ausreichend erfasst sind und Schlupflöcher für die Liberalisierung von kommunalen Dienstleistungen entstehen. Auch werden künftige, heute noch gar nicht definierte öffentliche Dienstleistungen nicht erfasst. Damit wird der Status quo fixiert und öffentliche Dienstleistungen können nicht auf neue Bereiche ausgeweitet werden.

Der Thüringer Literaturrat formulierte in seiner Stellungnahme sehr plastisch: „Wenn bei der Schaffung des Freihandelsabkommens der Schutz der kulturellen Vielfalt und die Besonderheit kultureller Teilmärkte in Deutschland und Europa nicht mit besonderem Augenmerk berücksichtigt werden, droht“ – im wahrsten Sinne - „der Ausverkauf unserer Kultur!“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher, dass weiterhin regelmäßig öffentlich über Zwischenstände aus den Verhandlungen informiert wird und diese mit der Öffentlichkeit diskutiert werden, auch wenn das die Verhandlungen verlängert – was im Hinblick auf die Wahljahre 2016 (Präsidentschaftswahl USA) und 2017 (Bundestagswahl in Deutschland) durchaus kritisch zu sehen ist. Aber nur so kann echte Transparenz entstehen – eine unabdingbare Grundlage für jeden nachhaltigen politischen Entscheidungsprozess.

Die Verhandlungen laufen seit Mitte 2013 und sind lange Zeit fast unter komplettem Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das von Anfang an kritisiert und echte Transparenz eingefordert. Erst nach massivem Protest hat sich die EU-Kommission dazu durchringen können, ihr Verhandlungsmandat für TTIP im November 2014 zu veröffentlichen. Anfang Januar 2015 schließlich wurden weitere Unterlagen von der EU-Kommission zur Verfügung gestellt. Das zeigt, dass der öffentliche Druck wirkt. Bis zum 6. Oktober werden die vielfältigen Aktionen des Bündnisses "STOP TTIP" Stimmen gegen diese Handelsabkommen sammeln.

Weitere Informationen: www.tag-gegen-ttip.deSTOP-TTIP.org/de | www.gruene.de/ttip