Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 08.11.2017
25.10.17 –
Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 08.11.2017
Die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses 414b/2009 "Solarinitiative" erfolgte in den letzten Jahren – wenn überhaupt – nur sehr mangelhaft. Die Nutzung der Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen von städtischen Liegenschaften und von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung sowie Eigenbetrieben erfolgt nicht in dem Maße, wie es zum Erreichen der Ziele im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Weimar 2011 (u.a. Reduzierung des CO²-Ausstoßes der Stadt um 25 Prozent bis 2020) notwendig wäre.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt deshalb den Oberbürgermeister:
- Welche konkreten Einzelmaßnahmen ergreift die Stadt in den Jahren 2018, 2019 und 2020, um das Ziel einer CO²-Reduzierung um 25 Prozent bis 2020 zu erreichen?
- Der Stadtratsbeschluss 414b/2009 „Solarinitiative“ nimmt eindeutig auch auf Freiflächen Bezug, so dass wir die Stadt Weimar in der Pflicht sehen, geeignete Standorte wie leer stehende Gewerbegebietsgrundstücke zur Nutzung mittels PV auszuschreiben. Wann startet die Stadtverwaltung mit der Ausschreibung solcher Flächen zum Kauf und/oder Verpachtung?
- Welchen Stand gibt es bei der Ausschreibung und Installation von PV-Anlagen auf den Dächern der Kita „Alex Wedding“ im Dichterweg, der Zweifelder-Turnhalle in der Nordstraße, der Zweifelder-Halle in Schöndorf sowie der Festhalle und des Ortsteilratsgebäudes Tröbsdorf?
- Im Stadtratsbeschluss 414b/2009 "Solarinitiative" wurde beschlossen alle Möglichkeiten der Solarenergienutzung umzusetzen und das explizit auch bei Gesellschaften mit städtischer Beteiligung und Eigenbetrieben. Die Weimarer Wohnstätte begnügt sich bei ihren Liegenschaften und Neubauten in der Regel mit wenigen Solarstrommodulen zur Eigenstromnutzung, wobei weite Teile der Dachflächen ungenutzt bleiben (wie zuletzt auf der neuen 3Felder-Sporthalle in WE-West). Ab wann wird die Weimarer Wohnstätte ihrer Mitwirkungspflicht bei der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses 414b/2009 „Solarinitiative“ gerecht?
- Vor zwei Jahren, im November 2015, erfolgte die statische Prüfung der Weimarhalle durch ein Ingenieurbüro. Dabei wurde festgestellt, dass die Errichtung einer PV-Anlage ohne besondere Zusatzmaßnahmen möglich ist. Wann ist mit einer Ausschreibung der Dachfläche gemäß Stadtratsbeschluss 414b/2009 zu rechnen?
[Antwort der Stadtverwaltung lesen]