Anfrage: Laubbläser im Stadtgebiet

Anfragen und Anträge, Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stadtratssitzung am 04.11.2015

21.10.15 –

Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stadtratssitzung am 04.11.2015

Die aktuelle „Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung“ zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (32. BImSchV) beinhaltet ein Betriebsverbot für Laubbläser werktags in der Zeit von 17:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie in der Mittagszeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. Dieses Betriebsverbot in den genannten Zeiträumen wird in der Stadt Weimar vor allem im Herbst ganz offensichtlich häufig verletzt. Solche Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz als „Unzulässiger Lärm“ mit Geldbußen geahndet werden. Die Untere Immissionsschutzbehörde in Weimar greift aber in der Regel erst dann ein, wenn konkrete Beschwerden von BürgerInnen vorliegen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt deshalb die Stadtverwaltung an:

  • Wie viele Laubbläser sind in der Stadtverwaltung, der Stadtwirtschaft bzw. im Kommunalservice im Einsatz und mit welcher Antriebstechnik werden diese betrieben?
  • Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um die Lärmbelastung für die damit Arbeitenden sowie auch für die jeweils betroffenen AnwohnerInnen zu senken?
  • Laut einer Studie der Technischen Universität Graz von 2013 wirbelt ein Laubbläser beim Säubern von Straßen und Gehwegen sechs- bis zehnmal mehr Feinstaub auf als ein einfacher Besen. Wie beurteilt die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund den Einsatz solcher Geräte?
  • In welcher Form und wie oft kontrolliert und ahndet die Stadt Weimar Verstöße gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung? Wurden hier im Zeitraum 2014/2015 bereits Bußgelder verhängt? Falls ja, wie viele und in welcher Höhe?

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