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27.10.16 –
Anfrage der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar, eingereicht zur Stadtratssitzung am 09.11.2016
Der Einsatz von Streusalz auf den Straßen kann unter ganz bestimmten Wetterlagen ein Mittel der Wahl sein. Jedoch sind die Schäden durch den Einsatz von Salz ebenso in die Abwägung zur Notwendigkeit des Einsatzes einzubeziehen: z.B. an Tierpfoten und Bäumen, aber auch an Kautschukprodukten wie Reifen oder an Straßen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Wintersaison und der DS 264/2010 (Anfrage der Fraktion zum Einsatz von Streusalz) und deren Beantwortung fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Oberbürgermeister:
1. Welche Mengen an Streu- bzw. Auftausalz und Abstumpfungsmittel wurden durch die Stadtverwaltung und die städtischen Gesellschaften in den Wintersaisons seit 2010/11 eingesetzt (bitte aufgegliedert angeben, siehe Beantwortung der DS 264/2010) und welche Kosten sind dadurch entstanden?
2. Inwieweit werden dabei im Besonderen der § 5, Absatz 2f der Baumschutzsatzung beachtet und welche Verbesserungen konnten seit 2010 erreicht werden?
3. Wie und durch wen wird die Einhaltung der Festlegungen in § 12, Absatz 4 der Weimarer Straßenreinigungssatzung vom 14.09.09, die laut Beantwortung der DS 264/2010 für alle Unternehmen gilt, die im Auftrag der Stadt öffentliche Flächen im Winterdienst beräumen, durch die Stadtverwaltung kontrolliert?
4. Welche Mittel ergriff oder ergreift die Stadtverwaltung, um privaten GrundstücksbesitzerInnen in Weimar, die unter § 3 der Straßenreinigungssatzung fallen, oder um private Unternehmen, die für die Erfüllung dieser Aufgaben beauftragt sind, konkret und aktiv auf die Einhaltung der Regelungen der Straßenreinigungssatzung hinzuweisen?
5. Wie und durch wen wird die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung bei den unter Frage 4 genannten Betroffenen kontrolliert?
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