Antrag: Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Paul-Schneider-Str. und Erfurter Straße

Anfragen und Anträge, Gemeinsamer Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 27.04.2016

13.04.16 –

Gemeinsamer Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 27.04.2016    

Der Stadtrat beschließt:

1. Für das Planungsgebiet, welches grob begrenzt wird durch die Erfurter Str./B 85, Damaschkestr., Paul-Schneider-Str. und Martersteigstraße, bzw. deren gedachte Verlängerung in Richtung Erfurter Str. bis zur Einmündung der Peter- Cornelius-Str., wird ein Bebauungsplan erarbeitet. Die zu verfolgenden Entwicklungsziele sind:

  • Herstellung einer städtebaulichen Ordnung mit Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen, Gewerbe, angepasste Einzelhandelsnutzungen und besondere öffentliche Funktionen
  • Nachnutzung und Inwertsetzung vorhandener Brachflächen inklusive Durchgrünung des Gebietes
  • Neuordnung der Verkehrsbeziehungen, einschl. Verbesserung der Durchlässigkeit des Plangebietes für Fußgänger und den Radverkehr

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend tätig zu werden und dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss zuzuleiten.

Evt. notwendige Änderungen in der oben genannten räumlichen Ausdehnung des Bebauungsplanes sind mit dem Stadtrat in geeigneter Form abzustimmen.

2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtrat bis zur Stadtratssitzung am 15.06.2016 ein Verfahren über die Beteiligung der betroffenen EigentümerInnen und der Öffentlichkeit sowie über die Art der Durchführung des Verfahrens und eine evtl. Beauftragung an Dritte zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Der Flächennutzungsplan ist, so nötig, entsprechend anzupassen. Auch hier wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend tätig zu werden.

Begründung:

Das beschriebene Gebiet bedarf einer detaillierten und abgestimmten Planung. Wenn das Gebiet einer wünschenswerten neuen Nutzung zugeführt wird, muss neben der Art der Nutzung auch der Umgang mit Verkehrswegen, Brachflächen, Durchgrünung etc. geklärt werden. Die Antragsteller halten es für notwendig, dies wegen der Fülle der zu klärenden Problemlagen mit einem Bebauungsplan zu regeln. Dies ist das geeignete und etablierte Mittel dafür, um die Planungshoheit der Kommune ausüben zu können. Mit diesem Verfahren können Wünsche von Bauwilligen mit dem Bedarf der Allgemeinheit bei geregelter Beteiligung der Öffentlichkeit geklärt werden.



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