Antrag: Mindestausstattung Ortsteilbürgermeister

Anfragen und Anträge, Gemeinsamer Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 10.06.2015

27.05.15 –

Gemeinsamer Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 10.06.2015


Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. zur Erleichterung der Arbeit der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte eine technische Mindestausstattung des jeweiligen Ortsteilbüros (Telefon inkl. Anschluss + Internet, Rechner+ Drucker/ Scanner/ Kopierer bzw. entsprechende Kombigeräte) in enger Abstimmung mit den Ortsteilbürgermeistern und -räten zu definieren und diese bis Ende 2015 zur Verfügung zu stellen;
  2. zur Deckung der notwendigen Kosten eine Umwidmung von max. 25.000 Euro aus der Haushaltstelle (Kreativwirtschaft) vorzunehmen.
  3. Für die folgenden Legislaturen ist jeweils zu Beginn eine entsprechende einmalige Investitionspauschale für jeden Ortsteil durch den städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen. Die Hauptsatzung ist, falls notwendig, entsprechend anzupassen.


Begründung:

Die ehrenamtlich tätigen Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte leisten eine nicht hoch genug wert zu schätzende Arbeit für die Gemeinschaft. Um diese Arbeit angemessen ausführen zu können, ist ein Mindestmaß an Büro- und Telekommunikationstechnik notwendig. Diese ist in den einzelnen Ortsteilen in sehr unterschiedlicher Form vorhanden. Oft in einem schlechten Zustand.
Der geringe finanzielle Verfügungsfonds über den städtischen Haushalt lässt darüber hinaus keine Investitionen in Büro- und Kommunikationstechnik zu.





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Anfragen und Anträge | Haushalt und Finanzen